Maßnahmen (Beispiele)
investiv:
- bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen, öffentlich nutzbaren Einrichtungen und deren Ausstattung
- bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sport- und thematischen Spielplätzen
- generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes
nicht investiv:
- Dorfumbauplanung, Dorfentwicklungskonzepte
- Entwicklung von Konzepten zur Umnutzung von Gebäuden
- Entwicklung von Konzepten zur Nutzung erneuerbarer Energien, zum Klimaschutz und zur CO2-Einsparung
- Erstellung/Modernisierung der Webseite, auch für mobile Endgeräte
Indikatoren
- Anzahl der Projekte mit der Zielgruppe Kinder/Jugendliche
- Anzahl der generationsübergreifenden Projekte
- Anzahl der Freizeit- und Vereinsanlage
- Anzahl der Projekte bzgl. öffentlich zugänglichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen sowie Kirchen und kirchlichen Gebäuden
- Anzahl innovativer Produkte/innovativer Dienstleistungen
- Anzahl der Veranstaltungen
Maßnahmenart
Projektträger | Kommune | Unternehmen | Private | Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse | LAG |
---|
Fördersatz* | 70 % | 70 % | 70 % | 70 % | 70 % |
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.
Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 %
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 100.000 €, nicht investiv: 20.000 €
Allgemeine Kohärenzkriterien
- Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
- Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
- Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
- Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (A.3)
- Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist.
- Es handelt sich bei dem Vorhaben weder um einen Neubau, Ersatzneubau noch um reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. Funktionell notwendige, untergeordnete Anbauten sind als Projektbestandteil möglich.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (A.3)
- Das Vorhaben unterstützt soziale und kulturelle Angebote sowie deren Erreichbarkeit oder das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.
- Das Vorhaben richtet sich an eine der folgenden Nutzergruppen: Senioren, Kinder, Jugendliche oder das Vorhaben wirkt generationsübergreifend.
- Das Vorhaben unterstützt Bürgerengagement bzw. ehrenamtliche Strukturen oder regionale Netzwerkbildung.
- Das Vorhaben trägt zur Verbesserung der Grund- und Daseinsvorsorge und zur Anpassung an den demografischen Wandel bei.
- Das Vorhaben hat einen vernetzenden Charakter oder das Vorhaben ist Teil eines Gesamtkonzeptes oder das Vorhaben wirkt auf mehrere Handlungsfelder der LES.
- Das Vorhaben unterstützt Kompetenzentwicklung/Bildungschancen und/oder das Vorhaben trägt zur sozialen Teilhabe bei.
- Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
- Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
- Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
- Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
- Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt.
- Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)
- Das Vorhaben verwendet ökologische Baustoffe (Naturstein, Lehm, Kork, Holz, Ton, etc.).