Die Europäische Union stellt im Förderzeitraum 2014-2020 finanzielle Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. Grundlage der Zuwendung an die Regionen ist die erneute Bewerbung um den Status als LEADER-Region auf der Basis einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Die Erstellung der LES erfolgte durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) auf Basis der Ziele des EPLR (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Sachsen) und berücksichtigt die lokalen Erfordernisse der Region. Die LAG wird in der Region OHTL gebildet durch den Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. (OHTL e.V.) in Zusammenarbeit mit allen relevanten regionalen Akteuren. Nach erfolgter Anerkennung als LEADER-Region steht der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ein Budget zur Erreichung selbst gesteckter Ziele zur Verfügung. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden ebenfalls durch die Region in der LES selbst festgelegt.
Die aktuelle Förderperiode 2014-2020 wurde um zwei Jahre bis 2022 verlängert. Die LEADER-Entwicklungsstrategie Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft behält in dieser Übergangszeit weiter ihre Gültigkeit und wurde um zusätzliche Mittel aufgestockt.
Es können Projekte gefördert werden, die den grundsätzlichen Zielen des EPLR des Freistaates Sachsen 2014-2020 sowie den Zielen der LES der Region OHTL entsprechen und einen Mehrwert gegenüber Standardmaßnahmen aufweisen.
Maßnahme | Förderbetrag |
---|---|
Summe Budget 20. Projektaufruf: | 1.349.003 € |
A.1 Um- und Wiedernutzung für Wohnzwecke | 300.000 € |
B.1 Investitionen in regionale Unternehmen | 389.003 € |
C Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes | 500.000 € |
D Abbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung | 50.000 € |
H Projektentwicklung, Umsetzungsbegleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung und Weiterbildung | 50.000 € |
K Regionale Absatzförderung (Fischereiwirtschaft) | 60.000 € |
Begünstigte können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein:
Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung bewilligt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Förderhöchstbeträge zur Anwendung. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der OHTL (ab Seite 66) in Verbindung mit der Richtlinie LEADER vom 15.12.2014. Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach Vorlage der aussagefähigen Projektunterlagen bewertet das Entscheidungsgremium diese nach festgelegten Auswahlkriterien und beschließt die Reihenfolge der Projekte sowie die sich daraus ergebenden Einzelprojekte entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget des Aufrufes. Nach Mitteilung der Projektauswahl an die Antragsteller erfolgt die Veröffentlichung auf der regionalen Internetseite www.ohtl.de.
In der zweiten Stufe werden die Antragsteller, deren Projekt grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurde, schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zur Abgabe eines förmlichen Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LRA Bautzen/ Kreisentwicklungsamt) aufgefordert. Die Vorlage des Antrages (http://www.smul.sachsen.de/foerderung/4339.htm) begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Nach Prüfung des Antrages kann die Bewilligung erfolgen.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR)
http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
LEADER-Entwicklungsstrategie der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (Fassung vom 19.04.2021)
Beginn: 14.12.2021
Ende: 14.01.2022
Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 14.01.2022 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen. Der Antragseingang wird per E-Mail bestätigt (eine Lesebestätigung stellt keine Eingangsbestätigung dar).
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 07.03.2022 um 13 Uhr statt.
Bitte denken Sie daran rechtzeitig einen Beratungstermin im Büro zu vereinbaren.
Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60, Telefax: 035931-165 85
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha
Download Projektaufruf als PDF-Dokument: 20. Projektaufruf
20.
Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 14.01.2022 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen.
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 07.03.2022 statt.
Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
Richtlinie LEADER (RL LEADER/2014) - Förderportal - sachsen.de