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6. Projektaufruf
6. projektna namołwa

Förderperiode EPLR 2014-2020/ LES OHTL
Beginn: 07.03.2017
Ende: 28.04.2017


Die Europäische Union stellt im Förderzeitraum 2014-2020 finanzielle Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. Grundlage der Zuwendung an die Regionen ist die erneute Bewerbung um den Status als LEADER-Region auf der Basis einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Die Erstellung der LES erfolgte durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) auf Basis der Ziele des EPLR (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Sachsen) und berücksichtigt die lokalen Erfordernisse der Region. Die LAG wird in der Region OHTL gebildet durch den Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. (OHTL e.V.) in Zusammenarbeit mit allen relevanten regionalen Akteuren. Nach erfolgter Anerkennung als LEADER-Region steht der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ein Budget zur Erreichung selbst gesteckter Ziele zur Verfügung. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden ebenfalls durch die Region in der LES selbst festgelegt.

Welche Projekte werden gefördert?

Es können Projekte gefördert werden, die den grundsätzlichen Zielen des EPLR des Freistaates Sachsen 2014-2020 sowie den Zielen der LES der Region OHTL entsprechen und einen Mehrwert gegenüber Standardmaßnahmen aufweisen.

 

Inhalt des 6. Projektaufrufes sind folgende Maßnahmen:
MaßnahmeFörderbetrag
Summe Budget 6. Projektaufruf:2.400.000 €
A Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz
A.1 Um- und Wiedernutzung leer stehender und mindergenutzter Bausubstanz für Wohnzwecke300.000 €
A.2 Umnutzung für gewerbliche Zwecke150.000 €
A.3 Umnutzung zu kleinen Beherbergungsbetrieben100.000 €
A.4 Umnutzung zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen100.000 €
B Investitionen in regionale Unternehmen, Grundversorgung und öffentlich zugängliche Einrichtungen

B.1 Investition in regionale Unternehmen100.000 €
B.2 Qualifizierung bestehender touristisch relevanter Einrichtungen und Angebote100.000 €
B.3 Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Versorgung mit Breitbandinternet
B.4 Investitionen in öffentlich zugängliche Einrichtungen350.000 €
C Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes
300.000 €
D Abbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung100.000 €
E Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der individuellen Erreichbarkeit

E.1 Ausbau des kommunalen Straßen- und Wegenetzes200.000 €
E.2 Konzepte, Projektmanagement und modellhafte Umsetzung zur Schaffung ergänzender Mobilitätsangebote
F Neubau und Aufwertung öffentlich zugänglicher Plätze und Freiflächen
200.000 €
G Schaffung und Verbesserung öffentlich zugänglicher kleiner touristischer Infrastruktur
100.000 €
H Projektentwicklung, Umsetzungsbegleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung und Weiterbildung
100.000 €
I  Anbahnung, Betreuung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Zusammenarbeit von Regionen
K Regionale Absatzförderung (Fischereiwirtschaft)
100.000 €
L Diversifizierung von Unternehmen der Aquakultur oder Fischereiunternehmen
100.000 €

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung bewilligt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Förderhöchstbeträge zur Anwendung. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der OHTL (ab Seite 66) in Verbindung mit der Richtlinie LEADER vom 15.12.2014. Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?

Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach Vorlage der aussagefähigen Projektunterlagen bewertet das Entscheidungsgremium diese nach festgelegten Auswahlkriterien und beschließt die Reihenfolge der Projekte sowie die sich daraus ergebenden Einzelprojekte entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget des Aufrufes. Nach Mitteilung der Projektauswahl an die Antragsteller erfolgt die Veröffentlichung auf der regionalen Internetseite www.ohtl.de. In der zweiten Stufe werden die Antragsteller, deren Projekt grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurde, schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zur Abgabe eines förmlichen Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LRA Bautzen/ Kreisentwicklungsamt) aufgefordert. Die Vorlage des Antrages (http://www.smul.sachsen.de/foerderung/4339.htm) begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Nach Prüfung des Antrages kann die Bewilligung erfolgen.

6.

Dokumente

Ergebnisse der Auswahl vom 12.06.2017
6. Projektaufruf

Hinweis zum Projektaufruf

Der unterschriebene Projektantrag und die vollständigen Projektunterlagen müssen bis zum 28.04.2017 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen. Das Einreichungsende für nachgeforderte Unterlagen ist der 05.05.2017.

Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 12.06.2017 statt.

Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.

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