Die Europäische Union stellt im Förderzeitraum 2014-2020 finanzielle Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. Grundlage der Zuwendung an die Regionen ist die erneute Bewerbung um den Status als LEADER-Region auf der Basis einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES). Die Erstellung der LES erfolgte durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) auf Basis der Ziele des EPLR (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Sachsen) und berücksichtigt die lokalen Erfordernisse der Region. Die LAG wird in der Region OHTL gebildet durch den Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. (OHTL e.V.) in Zusammenarbeit mit allen relevanten regionalen Akteuren. Nach erfolgter Anerkennung als LEADER-Region steht der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ein Budget zur Erreichung selbst gesteckter Ziele zur Verfügung. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden ebenfalls durch die Region in der LES selbst festgelegt.
Es können Projekte gefördert werden, die den grundsätzlichen Zielen des EPLR des Freistaates Sachsen 2014-2020 sowie den Zielen der LES der Region OHTL entsprechen und einen Mehrwert gegenüber Standardmaßnahmen aufweisen.
Maßnahme | Förderbetrag |
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Summe Budget 9. Projektaufruf: | 2.643.000 € |
A Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz | |
A.1 Um- und Wiedernutzung leer stehender und mindergenutzter Bausubstanz für Wohnzwecke | 300.000 € |
A.2 Umnutzung für gewerbliche Zwecke | 300.000 € |
A.3 Umnutzung zu kleinen Beherbergungsbetrieben | 100.000 € |
A.4 Umnutzung zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen | 200.000 € |
B Investitionen in regionale Unternehmen, Grundversorgung und öffentlich zugängliche Einrichtungen | |
B.1 Investition in regionale Unternehmen | 200.000 € |
B.2 Qualifizierung bestehender touristisch relevanter Einrichtungen und Angebote | 200.000 € |
B.3 Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Versorgung mit Breitbandinternet | |
B.4 Investitionen in öffentlich zugängliche Einrichtungen | 35.000 € |
C Bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Kulturerbes | 148.000 € |
D Abbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung | 100.000 € |
E Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der individuellen Erreichbarkeit | |
E.1 Ausbau des kommunalen Straßen- und Wegenetzes | 300.000 € |
E.2 Konzepte, Projektmanagement und ... ergänzender Mobilitätsangebote | 10.000 € |
F Neubau und Aufwertung öffentlich zugänglicher Plätze und Freiflächen | 200.000 € |
G Schaffung und Verbesserung öffentlich zugänglicher kleiner touristischer Infrastruktur | 200.000 € |
H Projektentwicklung, Umsetzungsbegleitung, Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung und Weiterbildung | 100.000 € |
I Anbahnung, Betreuung und Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Zusammenarbeit von Regionen | 100.000 € |
K Regionale Absatzförderung (Fischereiwirtschaft) | 50.000 € |
L Diversifizierung von Unternehmen der Aquakultur oder Fischereiunternehmen | 100.000 € |
Begünstigte können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein:
Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung bewilligt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Förderhöchstbeträge zur Anwendung. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der OHTL (ab Seite 66) in Verbindung mit der Richtlinie LEADER vom 15.12.2014. Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach Vorlage der aussagefähigen Projektunterlagen bewertet das Entscheidungsgremium diese nach festgelegten Auswahlkriterien und beschließt die Reihenfolge der Projekte sowie die sich daraus ergebenden Einzelprojekte entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget des Aufrufes. Nach Mitteilung der Projektauswahl an die Antragsteller erfolgt die Veröffentlichung auf der regionalen Internetseite www.ohtl.de. In der zweiten Stufe werden die Antragsteller, deren Projekt grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurde, schriftlich mit einer Frist von 6 Wochen zur Abgabe eines förmlichen Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LRA Bautzen/ Kreisentwicklungsamt) aufgefordert. Die Vorlage des Antrages (http://www.smul.sachsen.de/foerderung/4339.htm) begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Nach Prüfung des Antrages kann die Bewilligung erfolgen.
9.
Ergebnisse der Auswahl vom 11.06.2018
9. Projektaufruf
Der unterschriebene Projektantrag und die vollständigen Projektunterlagen müssen bis zum 13.04.2018 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen. Das Einreichungsende für nachgeforderte Unterlagen ist der 27.04.2018.
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 11.06.2018 statt.
Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm