Zielstellung:
Förderung von Kleinprojekten bis max. 20.000 Euro (brutto)
Investitionen im ländlichen Raum in der OHTL-Region.
Budgethöhe: 150.000 Euro
RB-Projektanträge sind einzureichen bei:
Regionalmanagement der LEADER-Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Gutsstr. 4 c in 02699 Königswartha
einzureichen bis: 30.03.2020 (Posteingang bzw. per E-Mail)
Datum Auswahl: 11.05.2020
Projektumsetzung: bis 15.10.2020
Datum Abrechnung: 31.10.2020 (spätester Abrechnungstermin)
Inhalt des Aufrufes:
Der Projektaufruf umfasst ausschließlich Anträge zur Förderung von Kleinprojekten.
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro (brutto) nicht übersteigen. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Es werden folgende Maßnahmen gemäß dem GAK-Rahmenplan aufgerufen:
Maßnahme 4.0 Dorfentwicklung:
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, wie z.B.:
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
- Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen
Maßnahme 5.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen, wie z.B.:
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen
Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieurleistungen
Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:
• Ankauf von Grundstücken,
• Kauf von Tieren,
• gebrauchte Gegenstände,
• Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
• Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
• Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
• gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
• Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
• Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender
Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
• Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
• einzelbetriebliche Beratung,
• Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
• Personalleistungen.
Es werden nur Kleinprojekte gefördert, die folgenden Maßnahmen der LES zuordenbar sind:
• F Neubau und Aufwertung öffentlich zugänglicher Plätze und Freiflächen (z.B. Spielplätze,
Gestaltung von Freiflächen und Dorfplätzen etc.)
• G Schaffung und Verbesserung öffentlich zugänglicher kleiner touristischer Infrastruktur (z.B.
Beschilderung, Gestaltung von Rast- und Ruheplätzen, etc.)
• B.4 Investitionen in öffentlich zugängliche Einrichtungen (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser und
Vereinshäuser)
Die eingereichten Projekte müssen mindestens einem der fünf strategischen Ziele der LES der LEADER-Region OHTL zugeordnet werden können:
1 Förderung der regionalen Wertschöpfung
2 Grundversorgung, Erreichbarkeit und Lebensqualität sichern
3 Stärkung von Gemeinschaften
4 Kooperation und Zusammenarbeit in einer zweisprachigen Region
5 Entwicklung der baulichen und natürlichen Grundlagen
Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5 000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden (Gebietskulisse: www.smul.sachsen.de/foerderung/3662.htm).
Durchführungszeitraum:
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z. B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
Das Kleinprojekt ist bis zum 15.10.2020 durchzuführen. Spätester Abrechnungstermin gegenüber dem OHTL e.V. ist der 31.10.2020.
Antragsteller:
Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, können sein:
• Kommunen und
• nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B.
rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)
Höhe der Förderung: 80%
Die Kleinprojekte werden in Form eines anteiligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80% der Gesamtkosten gewährt.
Der Maximalzuschuss beträgt 16.000 Euro (Projektgesamtkosten 20.000 Euro brutto).
Der Minimalzuschuss beträgt 1.600 Euro (Projektgesamtkosten 2.000 Euro brutto).
Projekte, die rein privaten Interessen dienen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es handelt sich um ein Erstattungsverfahren, d.h. das Vorhaben muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Notwendige Unterlagen:
• Projektantrag (Anlage 1) mit genauer Beschreibung des Vorhabens
• Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Satzung, Vereinsregisterauszug, etc.) bzw.
Eigentumsnachweis (falls zutreffend)
• Finanzierungsplan
• Nachweis der Eigenmittel
• Kostenzusammenstellung (mit Mengenangaben)
• Fotos vom Ist-Zustand (falls zutreffend)
• De-minimis-Erklärung (wenn das Vorhaben beihilferelevant ist)
Auswahlverfahren und Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage von Auswahlkriterien (Anlage 2) im Rahmen des bereitstehenden Budgets durch das Entscheidungsgremium (EG) der LEADER-Region OHTL, welches mit der Genehmigung der LES OHTL durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bestätigt wurde. Die Auswahlkriterien und die beizubringenden Unterlagen für das Regionalbudget sind veröffentlicht unter ohtl.de
Vorhaben, die diese Kriterien und den Inhalt dieses Aufrufes nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt. Vorhaben, die aufgrund des für diesen Aufruf bereitstehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.
Die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums (EG) findet am 11.05.2020 statt.
Die Bewertung der Kleinprojekte wird anhand der Auswahlkriterien durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region OHTL vorgenommen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl aller bewerteten Projekte sowie des zur Verfügung stehenden Budgets wird eine Prioritätenliste erstellt. Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen, die innerhalb des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets liegen, werden vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt. Bei Punktegleichheit entscheidet die Höhe des Zuschusses - das Projekt mit der niedrigeren Zuschusshöhe wird bevorzugt.
Mindestkriterien:
• Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
• Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des
Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies
umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen
persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi- bin/bl_suche.pl (Detailsuche) eingibt.
• Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht
im notwendigen Umfang realisieren kann.
• Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre.
Publizitätsanforderungen:
1.
Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 30.03.2020 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen.
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 11.05.2020 statt.
Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/GAK/_Texte/GAK-Rahmenplan.html
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
https://ohtl.de/ohtl/strategie/unsere-ziele/
Räumlicher Geltungsbereich für die Richtlinie LEADER für investive Förderung:
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/Gebietskulisse_2014_2020
_Internet_Stand_20190201.pdf