Häufig gestellte Fragen
Wer kann gefördert werden?
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Kommunen
- nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (z.B. Vereine, Stiftungen und Körperschaften)
- Lokale Aktionsgruppe (LAG) der OHTL-Region
Was kann gefördert werden?
Die Möglichkeiten der Förderung im ländlichen Raum sind sehr vielfältig.
Die Umnutzung einer Scheune als Wohnung oder Werkstatt zum Beispiel kann ebenso gefördert werden, wie die Erarbeitung eines Dorfentwicklungskonzeptes oder die Errichtung touristischer Wegweiser.
In der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der OHTL Region sind Handlungsfelder A bis H und zugehörige Maßnahmen definiert. Wir beraten Sie gern, ob Ihre Projektidee der Maßnahme eines Handlungsfeldes zuordenbar und förderfähig ist. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung hängt projektbezogen konkret von der Maßnahme und dem Antragsteller ab.
Die genauen Fördersätze sind im Aktionsplan definiert (siehe Übersicht Handlungsfelder und Maßnahmen).
In einigen Maßnahmen gibt es Höchstzuschuss-Begrenzungen, Boni und Einschränkungen nach dem Beihilferecht.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Das Projekt muss in der OHTL-Gebietskulisse liegen und der Umsetzung der Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) beitragen.
Das Projekt muss einer oder mehreren Maßnahmen zugeordnet werden können.
Das Projekt muss im Auswahlverfahren der OHTL-Region innerhalb eines Aufrufes die Mindestpunktzahl erreichen (durch die Erfüllung von Kohärenz- und Rankingkriterien) können und innerhalb des aufgerufenen Budgets liegen.
Wie ist der Ablauf der Förderung?
Die lokale Aktionsgruppe (LAG) der OHTL-Region startet in der Förderperiode 2023 bis 2027 fortlaufend nummerierte Projektaufrufe. In der Regel gibt es zwei bis drei Aufrufe pro Jahr. Das LEADER-Förderverfahren gliedert sich in zwei Stufen:
- Projektauswahl (Votum des OHTL-Entscheidungsgremiums)
- Projektbewilligung (Bewilligungsbescheid des LRA Bautzen Kreisentwicklung)
Stufe 1 - Projektauswahl
Zwischen Beginn und Ende der Laufzeit eines Aufrufes können Sie sich mit einem Projektantrag und notwendigen Unterlagen um eine Förderung bewerben. Ihr Projektantrag muss zum Termin Ende des Aufrufes beim Regionalmanagement in Königswartha vorliegen. Das Entscheidungsgremium der OHTL-Region bewertet den Antrag und erteilt ein Votum.
Stufe 2 - Projektbewilligung
Projektantragsteller, die ein positives Votum der OHTL-Region erhalten haben, reichen Ihre Bewerbung fristgerecht mit den LEADER-Anträgen online bei der Bewilligungsbehörde, dem Kreisentwicklungsamt beim Landratsamt Bautzen, ein. Die Bewilligungsbehörde prüft den Antrag. Nach dem Erhalt des schriftlichen Bewilligungsbescheides, steht einem Projektbeginn nichts mehr im Wege.
Wo wird der Projektantrag abgegeben?
Projekte sind mit dem vorgegebenen Projektantrag beim OHTL-Regionalmanagement, Gutsstrasse 4c in 02699 Königswartha einzureichen.
Der LEADER-Projektantrag sowie notwendige Anlagen und Erläuterungen sind auf der Internetseite hinterlegt (Bereich Fördern/LEADER).
Wie erfolgt die Auswahl?
Das Entscheidungsgremium (EG) der OHTL-Region prüft und bewertet die Projekte auf der Grundlage von Projektauswahlkriterien und ermittelt eine Rangfolge auf Basich der erreichten Punktzahl.
In der Sitzung des EG zu einem Aufruf erfolgt die Bewertung der einzelnen Vorhaben und die Ermittlung einer Rangfolge.
Projektantragsteller, deren Vorhaben im Ergebnis der Bewertung die Mindestpunktzahl erreicht haben und innerhalb des aufgerufenen Budgets liegen, erhalten ein positives Votum.
Sie haben Fragen zu Ihrer Projektidee?
Ideen reifen am besten, wenn Sie entwickelt werden. Es gibt Projekte, die innerhalb weniger Tage bewerbungsreife Unterlagen fertig haben. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass gute Projektideen Zeit brauchen.
Das Regionalmanagement kann Wege aufzeigen und hilft gern, Projekte zu entwickeln. Ob vor Ort oder bei uns im Büro – nehmen Sie einfach Kontakt auf.