9. Projektaufruf - nur für Kommunen
9. projektna namołwa - jenož za komuny
Förderperiode:
2023-2027
Beginn:
24.07.2026
Ende:
30.09.2026
Die Europäische Union stellt im Förderzeitraum 2023-2027 finanzielle Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. Grundlage der Zuwendung an die Regionen ist die erneute Bewerbung um den Status als LEADER-Region auf der Basis einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES).
Die Erstellung der LES erfolgte durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) auf Basis der Ziele des Strategieplanes der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-SP) und berücksichtigt die lokalen Erfordernisse der Region. Die LAG wird in der Region OHTL gebildet durch den Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e. V. (OHTL e. V.) in Zusammenarbeit mit allen relevanten regionalen Akteuren. Nach erfolgter Anerkennung als LEADER-Region steht der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ein Budget zur Erreichung selbst gesteckter Ziele zur Verfügung. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden ebenfalls durch die Region in der LES selbst festgelegt.
Auf Basis der LES wurde die Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft als LEADER-Region sowie als Fischereiwirtschaftsgebiet gemäß der EU-Verordnung über den Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) anerkannt.
Hinweis zum Projektaufruf
Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 30.09.2026 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen.
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 23.11.2026 statt.
Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Ergebnisliste des 9. LEADER-Projektaufrufes
Welche Projekte werden gefördert?
Es können Projekte gefördert werden, die den grundsätzlichen Zielen des GAP-SP sowie den Zielen der LES der Region OHTL entsprechen.
Inhalt des Projektaufrufes sind folgende Maßnahmen:
Handlungsfeld A - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahme A.2 - Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vielfalt
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Maßnahme A.2 - Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vielfalt
investiv:
bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Raumes und seiner Kultur (z.B. Museum, Kirche, Trauerhalle, Friedhof, Denkmale, Sonstiges) nicht investiv:
Erhöhung des kulturellen Lebens im ländlichen Raum Erhalt alter Handwerkstechniken Unterstützung überregionaler Festkultur digitale Maßnahmen zur Sicherung des Kulturerbes
Anzahl der Projekte mit der Zielgruppe Kinder/Jugendliche Anzahl der generationsübergreifenden Projekte Anzahl der Freizeit- und Vereinsanlage Anzahl der Projekte bzgl. öffentlich zugänglichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen sowie Kirchen und kirchlichen Gebäuden Anzahl innovativer Produkte/innovativer Dienstleistungen Anzahl der Veranstaltungen
Projektträger Fördersatz * Kommune 70 % Unternehmen 70 % Private 70 % Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse 70 % LAG 70 %
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.
Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 %Mindestzuschuss - 5.000 €Höchstzuschuss - investiv: 100.000 €, nicht investiv: 20.000 €
Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben. Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben. Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf. Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (A.2)
Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist. Es handelt sich bei dem Vorhaben weder um einen Neubau, Ersatzneubau noch um reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. Funktionell notwendige, untergeordnete Anbauten sind als Projektbestandteil möglich.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (A.2)
Das Vorhaben unterstützt soziale und kulturelle Angebote sowie deren Erreichbarkeit oder das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung. Das Vorhaben richtet sich an eine der folgenden Nutzergruppen: Senioren, Kinder, Jugendliche oder das Vorhaben wirkt generationsübergreifend. Das Vorhaben unterstützt Bürgerengagement bzw. ehrenamtliche Strukturen oder regionale Netzwerkbildung. Das Vorhaben trägt zur Verbesserung der Grund- und Daseinsvorsorge und zur Anpassung an den demografischen Wandel bei. Das Vorhaben hat einen vernetzenden Charakter oder das Vorhaben ist Teil eines Gesamtkonzeptes oder das Vorhaben wirkt auf mehrere Handlungsfelder der LES. Das Vorhaben unterstützt Kompetenzentwicklung/Bildungschancen und/oder das Vorhaben trägt zur sozialen Teilhabe bei. Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz. Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung. Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm. Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar. Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt. Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur) Das Vorhaben verwendet ökologische Baustoffe (Naturstein, Lehm, Kork, Holz, Ton, etc.).
300.000 €
Maßnahme A.3 - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung
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Maßnahme A.3 - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung
investiv:
bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen, öffentlich nutzbaren Einrichtungen und deren Ausstattung bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sport- und thematischen Spielplätzen generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes nicht investiv:
Dorfumbauplanung, Dorfentwicklungskonzepte Entwicklung von Konzepten zur Umnutzung von Gebäuden Entwicklung von Konzepten zur Nutzung erneuerbarer Energien, zum Klimaschutz und zur CO2-Einsparung Erstellung/Modernisierung der Webseite, auch für mobile Endgeräte
Anzahl der Projekte mit der Zielgruppe Kinder/Jugendliche Anzahl der generationsübergreifenden Projekte Anzahl der Freizeit- und Vereinsanlage Anzahl der Projekte bzgl. öffentlich zugänglichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen sowie Kirchen und kirchlichen Gebäuden Anzahl innovativer Produkte/innovativer Dienstleistungen Anzahl der Veranstaltungen
Projektträger Fördersatz* Kommune 70 % Unternehmen 70 % Private 70 % Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse 70 % LAG 70 %
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.
Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 %Mindestzuschuss - 5.000 €Höchstzuschuss - investiv: 100.000 €, nicht investiv: 20.000 €
Allgemeine Kohärenzkriterien
Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben. Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben. Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf. Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (A.3)
Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist. Es handelt sich bei dem Vorhaben weder um einen Neubau, Ersatzneubau noch um reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. Funktionell notwendige, untergeordnete Anbauten sind als Projektbestandteil möglich.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (A.3)
Das Vorhaben unterstützt soziale und kulturelle Angebote sowie deren Erreichbarkeit oder das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung. Das Vorhaben richtet sich an eine der folgenden Nutzergruppen: Senioren, Kinder, Jugendliche oder das Vorhaben wirkt generationsübergreifend. Das Vorhaben unterstützt Bürgerengagement bzw. ehrenamtliche Strukturen oder regionale Netzwerkbildung. Das Vorhaben trägt zur Verbesserung der Grund- und Daseinsvorsorge und zur Anpassung an den demografischen Wandel bei. Das Vorhaben hat einen vernetzenden Charakter oder das Vorhaben ist Teil eines Gesamtkonzeptes oder das Vorhaben wirkt auf mehrere Handlungsfelder der LES. Das Vorhaben unterstützt Kompetenzentwicklung/Bildungschancen und/oder das Vorhaben trägt zur sozialen Teilhabe bei. Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz. Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung. Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm. Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar. Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt. Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur) Das Vorhaben verwendet ökologische Baustoffe (Naturstein, Lehm, Kork, Holz, Ton, etc.).
790.000 €
Handlungsfeld C - Tourismus und Naherholung
Maßnahme C.1 - Entwicklung landtouristischer Angebote
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Maßnahme C.1 - Entwicklung landtouristischer Angebote
investiv:
Errichtung und Umgestaltung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur (z. B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristische Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u. a.) Installation von Kunst im öffentlichen Raum nicht investiv:
Konzepte für Tourismus und Naherholung Projektmanagement für landtouristische Angebote (z. B. Zertifizierung von Rad-/Wanderwegen) Marketingmaßnahmen, Teilnahme Messen Qualifizierung überregionaler touristischer Events
Anzahl der Maßnahmen zur Saisonverlängerung Anzahl der Maßnahmen zur touristischen Infrastruktur (z. B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristischer Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u. a.) Anzahl neu geschaffener Betten Anzahl erhaltener/neu geschaffener Stellplätze (Camping/Caravan) Anzahl geschaffener Arbeitsplätze Anzahl gesicherter Arbeitsplätze
Projektträger Fördersatz* Kommune 70 % Unternehmen 45 % Private 45 % Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse 70 % LAG 70 %
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.
Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %, digital buchbares Angebot 5 %Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 50 % bei Unternehmen, PrivatenMindestzuschuss - 5.000 €Höchstzuschuss - investiv: 80.000 €, nicht investiv: 30.000 €
Allgemeine Kohärenzkriterien
Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben. Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben. Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf. Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (C.1)
Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist. Spätestens nach der Fertigstellung der Maßnahme wird der Antragsteller Mitglied im OHTL e. V. (oder einer vergleichbaren Initiative). Eine entsprechende Erklärung des Antragstellers liegt vor.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (C.1)
Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen. Das Vorhaben ist mit weiteren touristischen Partnern/Angeboten oder mit regionalen Produkten vernetzt. Das Vorhaben hat eine regionale/überregionale Ausstrahlung. Das Vorhaben ist darauf ausgerichtet, die regionale Wertschöpfung zu verbessern. Das Vorhaben unterstützt saisonverlängernde Angebote oder wetterunabhängige Angebote. Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz. Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung. Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm. Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar. Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt. Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)
200.000 €
Handlungsfeld F - Natur und Umwelt
Maßnahme F.1 - Gewässergestaltung und -sanierung sowie Renaturierung einschließlich Schutzmaßnahmen vor wild abfließendem Oberflächenwasser und Erosionsschutz
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Maßnahme F.1 - Gewässergestaltung und -sanierung sowie Renaturierung einschließlich Schutzmaßnahmen vor wild abfließendem Oberflächenwasser und Erosionsschutz
investiv:
Maßnahmen zum Erosionsschutz und zur Verbesserung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit des Bodens Renaturierung und ökologische Sanierung von Fließ- und Stillgewässern Maßnahmen zur Hochwasservorsorge nicht investiv:
Konzepte zur Hochwasservorsorge
Anzahl der Maßnahmen (Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser, Starkregen, wild abfließendem Wasser, Maßnahmen zur Gewässergestaltung und Renaturierung) Anzahl der Abbrüche/Flächenentsiegelung Anzahl der Maßnahmen zum Artenschutz oder Erhalt/Entwicklung von Biotopen
Projektträger Fördersatz* Kommune 70 % Unternehmen 30 % Private 30 % Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse 70 % LAG 70 %
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.
Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 40 % bei Unternehmen, PrivatenMindestzuschuss - 5.000 €Höchstzuschuss - investiv: 50.000 €, nicht investiv: 20.000 €
Allgemeine Kohärenzkriterien
Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben. Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben. Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf. Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (F.1)
Beim Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen liegt eine Erklärung zur Folgenutzung der Fläche vor. Die geplante Folgenutzung dient den Zielen der LES. Es werden einheimische und standortgerechte Arten unterstützt.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (F.1)
Durch das Vorhaben wird eine vormals bebaute Fläche entsiegelt. Die Qualität der Nachnutzung von (entsiegelten) Flächen wird gewährleistet durch Grünfläche/Abstandsgrün, öffentliche Nutzung oder Grund- und Nahversorgung. Das Vorhaben verbessert das Ortsbild erheblich. Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz. Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm. Das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung. Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar. Das Vorhaben stärkt die Biotopvernetzung, schützt bedrohte Arten, unterstützt eine Schutzgebietskonzeption und/oder erhöht die biologische Vielfalt. Das Vorhaben führt zur Verbesserung beim Hochwasser- und Starkregenschutz. Das Vorhaben unterstützt die Neuanlage oder Renaturierung naturnaher Kleingewässer und schafft naturnahe Uferbereiche.
100.000 €
Maßnahme F.2 - Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung
Schließen
Maßnahme F.2 - Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung
investiv:
Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung und Renaturierung öffentlicher nicht bedarfsgerechter Infrastruktur in Ortslagen Entwicklung von Erosionsschutzvorhaben
Anzahl der Maßnahmen (Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser, Starkregen, wild abfließendem Wasser, Maßnahmen zur Gewässergestaltung und Renaturierung) Anzahl der Abbrüche/Flächenentsiegelung Anzahl der Maßnahmen zum Artenschutz oder Erhalt/Entwicklung von Biotopen
Projektträger Fördersatz* Kommune 70 % Unternehmen 30 % Private 30 % Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse 70 % LAG 70 %
*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.
Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 40 % bei Unternehmen, PrivatenMindestzuschuss - 5.000 €Höchstzuschuss - investiv: 50.000 €
Allgemeine Kohärenzkriterien
Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben. Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben. Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf. Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (F.2)
Beim Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen liegt eine Erklärung zur Folgenutzung der Fläche vor. Die geplante Folgenutzung dient den Zielen der LES. Es werden einheimische und standortgerechte Arten unterstützt.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (F.2)
Durch das Vorhaben wird eine vormals bebaute Fläche entsiegelt. Die Qualität der Nachnutzung von (entsiegelten) Flächen wird gewährleistet durch Grünfläche/Abstandsgrün, öffentliche Nutzung oder Grund- und Nahversorgung. Das Vorhaben verbessert das Ortsbild erheblich. Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz. Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm. Das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung. Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar. Das Vorhaben stärkt die Biotopvernetzung, schützt bedrohte Arten, unterstützt eine Schutzgebietskonzeption und/oder erhöht die biologische Vielfalt. Das Vorhaben führt zur Verbesserung beim Hochwasser- und Starkregenschutz. Das Vorhaben unterstützt die Neuanlage oder Renaturierung naturnaher Kleingewässer und schafft naturnahe Uferbereiche.
100.000 €
Summe Budget
1.490.000 €
Wer kann einen Projektantrag einreichen?
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung bewilligt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Förderhöchstbeträge zur Anwendung. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der OHTL (ab Seite 96) in Verbindung mit der Richtlinie LEADER vom 12.07.2023.
Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach Vorlage der aussagefähigen Projektunterlagen bewertet das Entscheidungsgremium diese nach festgelegten Auswahlkriterien und beschließt die Reihenfolge der Projekte sowie die sich daraus ergebenden Einzelprojekte entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget des Aufrufes. Nach Mitteilung der Projektauswahl an die Antragsteller erfolgt die Veröffentlichung auf der regionalen Internetseite www.ohtl.de.
In der zweiten Stufe werden die Antragsteller, deren Projekt grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurde, schriftlich zur Abgabe eines förmlichen Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LRA Bautzen/ Kreisentwicklungsamt) aufgefordert. Die Vorlage des Antrages begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Nach Prüfung des Antrages kann die Bewilligung erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Laufzeit Projektaufruf
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 23.11.2026 statt.
Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 30.09.2026 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen. Der Antragseingang wird per E-Mail bestätigt (eine Lesebestätigung stellt keine Eingangsbestätigung dar).
Nutzen Sie die Möglichkeit der Projektberatung vor der Abgabe Ihres Antrages und setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Regionalmanagement in Königswartha in Verbindung.
Bitte denken Sie daran rechtzeitig einen Beratungstermin im Büro zu vereinbaren.
Kontakt und Information
Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Telefon: 035931-165 60 E-Mail: regional@ohtl.de , Internet: www.ohtl.de Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha