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Dokumente für Ihren LEADER-Antrag

Für Ihren LEADER-Antrag haben wir vorab alle wesentlichen Antragsdokumente und Merkblätter zentral zum Download bereitgestellt. Bitte nutzen Sie unser Angebot für eine erfolgreiche Antragsstellung. 

Das Formular LEADER Projektantrag (pdf, 266 KB) senden Sie uns bitte vollständig ausgefüllt und im Original unterzeichnet mit allen weiteren, für Ihr Projekt geforderten Unterlagen schriftlich ein.

Das Merkblatt Mindestanforderungen zur regionalen Baukultur (pdf, 82 KB) definiert die Besonderheiten der OHTL-Region im Bereich Regionale Baukultur. Informieren Sie sich, ob diese Anforderungen in Ihrem Projekt erfüllt werden.

Die Übersicht Begriffsbestimmungen zu Begriffen in den Maßnahmen und Kriterienn (pdf, 86 KB) hilft bei der Einordnung ausgewählter Begriffe bei den Maßnahmen samt deren Bewertungskriterien.

8. Projektaufruf 8. projektna namołwa

Förderperiode:
2023-2027
Beginn:
08.06.2026
Ende:
23.07.2026

Die Europäische Union stellt im Förderzeitraum 2023-2027 finanzielle Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. Grundlage der Zuwendung an die Regionen ist die erneute Bewerbung um den Status als LEADER-Region auf der Basis einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES).

Die Erstellung der LES erfolgte durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) auf Basis der Ziele des Strategieplanes der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-SP) und berücksichtigt die lokalen Erfordernisse der Region. Die LAG wird in der Region OHTL gebildet durch den Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. (OHTL e.V.) in Zusammenarbeit mit allen relevanten regionalen Akteuren.
Nach erfolgter Anerkennung als LEADER-Region steht der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ein Budget zur Erreichung selbst gesteckter Ziele zur Verfügung. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden ebenfalls durch die Region in der LES selbst festgelegt.

Auf Basis der LES wurde die Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft als LEADER-Region sowie als Fischereiwirtschaftsgebiet gemäß der EU-Verordnung über den Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) anerkannt.

Hinweis zum Projektaufruf

Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 23.07.2026 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen. 

Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 21.09.2026 statt.

Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.

  • Ergebnisliste des 8. LEADER-Projektaufrufes

Welche Projekte werden gefördert?

Es können Projekte gefördert werden, die den grundsätzlichen Zielen des GAP-SP sowie den Zielen der LES der Region OHTL entsprechen.

Inhalt des Projektaufrufes sind folgende Maßnahmen:

Handlungsfeld A - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahme A.3 - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung

Maßnahme A.3 - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen, öffentlich nutzbaren Einrichtungen und deren Ausstattung
  • bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sport- und thematischen Spielplätzen
  • generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes

nicht investiv:

  • Dorfumbauplanung, Dorfentwicklungskonzepte
  • Entwicklung von Konzepten zur Umnutzung von Gebäuden
  • Entwicklung von Konzepten zur Nutzung erneuerbarer Energien, zum Klimaschutz und zur CO2-Einsparung
  • Erstellung/Modernisierung der Webseite, auch für mobile Endgeräte
Indikatoren
  • Anzahl der Projekte mit der Zielgruppe Kinder/Jugendliche
  • Anzahl der generationsübergreifenden Projekte
  • Anzahl der Freizeit- und Vereinsanlage
  • Anzahl der Projekte bzgl. öffentlich zugänglichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen sowie Kirchen und kirchlichen Gebäuden
  • Anzahl innovativer Produkte/innovativer Dienstleistungen
  • Anzahl der Veranstaltungen
Maßnahmenart
  • intensiv, nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune70 %
Unternehmen70 %
Private70 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben. 

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 %
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 100.000 €, nicht investiv: 20.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (A.3)
  • Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist.
  • Es handelt sich bei dem Vorhaben weder um einen Neubau, Ersatzneubau noch um reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. Funktionell notwendige, untergeordnete Anbauten sind als Projektbestandteil möglich.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (A.3)
  • Das Vorhaben unterstützt soziale und kulturelle Angebote sowie deren Erreichbarkeit oder das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.
  • Das Vorhaben richtet sich an eine der folgenden Nutzergruppen: Senioren, Kinder, Jugendliche oder das Vorhaben wirkt generationsübergreifend.
  • Das Vorhaben unterstützt Bürgerengagement bzw. ehrenamtliche Strukturen oder regionale Netzwerkbildung.
  • Das Vorhaben trägt zur Verbesserung der Grund- und Daseinsvorsorge und zur Anpassung an den demografischen Wandel bei.
  • Das Vorhaben hat einen vernetzenden Charakter oder das Vorhaben ist Teil eines Gesamtkonzeptes oder das Vorhaben wirkt auf mehrere Handlungsfelder der LES.
  • Das Vorhaben unterstützt Kompetenzentwicklung/Bildungschancen und/oder das Vorhaben trägt zur sozialen Teilhabe bei.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt.
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)
  • Das Vorhaben verwendet ökologische Baustoffe (Naturstein, Lehm, Kork, Holz, Ton, etc.).
75.000 €
Handlungsfeld B - Wirtschaft und Arbeit
Maßnahme B.1 - Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten

Maßnahme B.1 - Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Um- und Wiedernutzung sowie Umbau/Erhalt/Anpassung und Erweiterung ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke (inkl. Nahversorgung, Imbiss, Gastronomie und Gesundheitseinrichtungen) sowie deren Ausstattung und Erschließungsflächen
  • mobile Nahversorgungsangebote
  • Investitionen in Maschinen und Anlagen der Kunst-, Kultur- und Kreativwirtschaft, bei regionalen Lebensmittelprodukten sowie Imbiss und Gastronomie
  • Erzeugung und Vermarktung regionaler oder innovativer Produkte
  • Anpassung von Einrichtungen für multifunktionale, dezentrale bzw. mobile Nahversorgung und mobile Lebensmittelproduktion

nicht investiv:

  • Ausbau von regionalen Vertriebsstrukturen, regionaler Wertschöpfungsketten und von Netzwerken
  • nachfragegerechte Überarbeitung des Webauftrittes
Indikatoren
  • Anzahl geschaffener Arbeitsplätze (davon männlich/weiblich)
  • Anzahl gesicherter Arbeitsplätze
  • Anzahl von Existenzgründungen
  • Anzahl betrieblicher Nachfolgen
  • Anzahl innovativer Produkte/innovativer Dienstleistungen
  • Anzahl von geschaffenen Gesundheitseinrichtungen (Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt, Physiotherapie, Naturheilpraxis, Podologie, Pflegeeinrichtungen oder ähnliches)
Maßnahmenart
  • intensiv, nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune/
Unternehmen40 %
Private/
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG/

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %, Existenzgründung 5 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei nichtgewerblichen Zusammenschlüssen und 50 % bei Unternehmen
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 100.000 €, nicht investiv: 20.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (B.1)
  • Eine Stellungnahme der eigenen Gemeinde zum Projekt liegt vor.
  • Es handelt sich bei dem Vorhaben weder um einen Neubau, Ersatzneubau noch um reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. Funktionell notwendige, untergeordnete Anbauten sind als Projektbestandteil möglich. Ein Ersatzneubau ist ein Ausnahmefall, der nur zugelassen wird, wenn er aus funktionellen und technologischen Gründen zwingend erforderlich und nachhaltiger als der Erhalt des Bestandsgebäudes ist.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (B.1)
  • Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
  • Das Vorhaben dient der Unterstützung der Kunst-, Kultur- und Kreativwirtschaft, des traditionellen Handwerkes, der Gastronomie oder das Vorhaben unterstützt regionale Produkte.
  • Durch das Vorhaben kann das Unternehmen diversifiziert werden oder das Vorhaben dient der Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge bzw. -erweiterung.
  • Das Vorhaben trägt zur Verbesserung der Grund- und Daseinsvorsorge oder zur Anpassung an den demografischen Wandel bei.
  • Das Vorhaben trägt zur Aufwertung einer regionaltypischen Branche bei oder verbessert die regionale Wertschöpfung.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar.
  • Das Vorhaben verwendet ökologische Baustoffe (Naturstein, Lehm, Kork, Holz, Ton, etc.).
150.000 €
Handlungsfeld C - Tourismus und Naherholung
Maßnahme C.1 - Entwicklung landtouristischer Angebote

Maßnahme C.1 - Entwicklung landtouristischer Angebote

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Errichtung und Umgestaltung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur (z. B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristische Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u. a.)
  • Installation von Kunst im öffentlichen Raum

nicht investiv:

  • Konzepte für Tourismus und Naherholung
  • Projektmanagement für landtouristische Angebote (z. B. Zertifizierung von Rad-/Wanderwegen)
  • Marketingmaßnahmen, Teilnahme Messen
  • Qualifizierung überregionaler touristischer Events
Indikatoren
  • Anzahl der Maßnahmen zur Saisonverlängerung
  • Anzahl der Maßnahmen zur touristischen Infrastruktur (z. B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristischer Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u. a.)
  • Anzahl neu geschaffener Betten
  • Anzahl erhaltener/neu geschaffener Stellplätze (Camping/Caravan)
  • Anzahl geschaffener Arbeitsplätze
  • Anzahl gesicherter Arbeitsplätze
  • intensiv, nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune70 %
Unternehmen45 %
Private45 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %, digital buchbares Angebot 5 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 50 % bei Unternehmen, Privaten
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 80.000 €, nicht investiv: 30.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (C.1)
  • Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist.
  • Spätestens nach der Fertigstellung der Maßnahme wird der Antragsteller Mitglied im OHTL e. V. (oder einer vergleichbaren Initiative). Eine entsprechende Erklärung des Antragstellers liegt vor.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (C.1)
  • Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
  • Das Vorhaben ist mit weiteren touristischen Partnern/Angeboten oder mit regionalen Produkten vernetzt.
  • Das Vorhaben hat eine regionale/überregionale Ausstrahlung.
  • Das Vorhaben ist darauf ausgerichtet, die regionale Wertschöpfung zu verbessern.
  • Das Vorhaben unterstützt saisonverlängernde Angebote oder wetterunabhängige Angebote.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt.
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)
100.000 €
Handlungsfeld E - Wohnen
Maßnahme E.1 - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

Maßnahme E.1 - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Um- und Wiedernutzung leerstehender oder mindergenutzter ländlicher Bausubstanz vom Wohneigentümer zu selbst genutzten Wohnraum.
  • Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz für spezielle Wohnanforderungen und Zielgruppen (z. B. Mehrgenerationenwohnen, Barrierefreiheit, Wohngruppen, Bauherrengemeinschaften, etc.)
Indikatoren
  • Anzahl der Maßnahmen von Wohneigentümern zu selbst genutzten Wohnraum
  • Anzahl der Maßnahmen für spezielle Wohnanforderungen
Maßnahmenart
  • investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune/
Unternehmen15 %
Private20 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse/
LAG/

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - Denkmalschutz 10 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 25 % bei Unternehmen und 30 % bei Privaten
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - 75.000 €

 

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (E.1)
  • Das Gebäude wurde vor 1960 erbaut.
  • Es handelt sich bei dem Vorhaben weder um einen Neubau, Ersatzneubau noch um reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. Funktionell notwendige, untergeordnete Anbauten sind als Projektbestandteil möglich.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (E.1)
  • Das Vorhaben dient zur Schaffung eines Hauptwohnsitzes einer jungen Familie.
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zum Zusammenleben im Bereich Mehrgenerationen (mind. 3 Generationen).
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)
  • Das Vorhaben verwendet ökologische Baustoffe (Naturstein, Lehm, Holz, Kork, Ton, etc.).
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben dient der Kombination bzw. Zusammenlegung mehrerer Handlungsfelder der LES.
75.000 €
Summe Budget 400.000 €

Wer kann einen Projektantrag einreichen?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (alle Projektträger, die ihr Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit umsetzen)
  • nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B. rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)
  • Lokale Aktionsgruppe LAG (OHTL e.V.)

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung bewilligt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Förderhöchstbeträge zur Anwendung. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der OHTL (ab Seite 96) in Verbindung mit der Richtlinie LEADER vom 12.07.2023.

Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach Vorlage der aussagefähigen Projektunterlagen bewertet das Entscheidungsgremium diese nach festgelegten Auswahlkriterien und beschließt die Reihenfolge der Projekte sowie die sich daraus ergebenden Einzelprojekte entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget des Aufrufes. Nach Mitteilung der Projektauswahl an die Antragsteller erfolgt die Veröffentlichung auf der regionalen Internetseite www.ohtl.de.

In der zweiten Stufe werden die Antragsteller, deren Projekt grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurde, schriftlich zur Abgabe eines förmlichen Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LRA Bautzen/ Kreisentwicklungsamt) aufgefordert. Die Vorlage des Antrages begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Nach Prüfung des Antrages kann die Bewilligung erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Laufzeit Projektaufruf

Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 21.09.2026 statt.

Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 23.07.2026 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen.
Der Antragseingang wird per E-Mail bestätigt (eine Lesebestätigung stellt keine Eingangsbestätigung dar). 

Nutzen Sie die Möglichkeit der Projektberatung vor der Abgabe Ihres Antrages und setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Regionalmanagement in Königswartha in Verbindung.

Bitte denken Sie daran rechtzeitig einen Beratungstermin im Büro zu vereinbaren. 

Kontakt und Information

Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha

Archiv LEADER-Aufrufe

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