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Dokumente für Ihren LEADER-Antrag

Für Ihren LEADER-Antrag haben wir vorab alle wesentlichen Antragsdokumente und Merkblätter zentral zum Download bereitgestellt. Bitte nutzen Sie unser Angebot für eine erfolgreiche Antragsstellung. 

Das Formular LEADER Projektantrag (pdf, 266 KB) senden Sie uns bitte vollständig ausgefüllt und im Original unterzeichnet mit allen weiteren, für Ihr Projekt geforderten Unterlagen schriftlich ein.

Das Merkblatt Mindestanforderungen zur regionalen Baukultur (pdf, 82 KB) definiert die Besonderheiten der OHTL-Region im Bereich Regionale Baukultur. Informieren Sie sich, ob diese Anforderungen in Ihrem Projekt erfüllt werden.

Die Übersicht Begriffsbestimmungen zu Begriffen in den Maßnahmen und Kriterienn (pdf, 86 KB) hilft bei der Einordnung ausgewählter Begriffe bei den Maßnahmen samt deren Bewertungskriterien.

5. Projektaufruf 5. projektna namołwa

Förderperiode:
2023-2027
Beginn:
11.03.2025
Ende:
28.04.2025

Die Europäische Union stellt im Förderzeitraum 2023-2027 finanzielle Mittel für die Entwicklung der ländlichen Räume zur Verfügung. Grundlage der Zuwendung an die Regionen ist die erneute Bewerbung um den Status als LEADER-Region auf der Basis einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES).

Die Erstellung der LES erfolgte durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG) auf Basis der Ziele des Strategieplanes der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-SP) und berücksichtigt die lokalen Erfordernisse der Region. Die LAG wird in der Region OHTL gebildet durch den Verein zur Entwicklung der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft e.V. (OHTL e.V.) in Zusammenarbeit mit allen relevanten regionalen Akteuren.
Nach erfolgter Anerkennung als LEADER-Region steht der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ein Budget zur Erreichung selbst gesteckter Ziele zur Verfügung. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele wurden ebenfalls durch die Region in der LES selbst festgelegt.

Auf Basis der LES wurde die Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft als LEADER-Region sowie als Fischereiwirtschaftsgebiet gemäß der EU-Verordnung über den Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) anerkannt.

Hinweis zum Projektaufruf

Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 28.04.2025 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen. 

Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 23.06.2025 statt.

Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.

Welche Projekte werden gefördert?

Es können Projekte gefördert werden, die den grundsätzlichen Zielen des GAP-SP sowie den Zielen der LES der Region OHTL entsprechen.

Inhalt des Projektaufrufes sind folgende Maßnahmen:

Handlungsfeld A - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahme A.2 - Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vielfalt

Maßnahme A.2 - Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vielfalt

Maßnahmen (Beispiele)

investiv: 

  • bauliche Maßnahmen zum Erhalt oder zur Belebung des ländlichen Raumes und seiner Kultur (z.B. Museum, Kirche, Trauerhalle, Friedhof, Denkmale, Sonstiges)

nicht investiv:

  • Erhöhung des kulturellen Lebens im ländlichen Raum
  • Erhalt alter Handwerkstechniken
  • Unterstützung überregionaler Festkultur
  • digitale Maßnahmen zur Sicherung des Kulturerbes
Indikatoren
  • Anzahl der Projekte mit der Zielgruppe Kinder/Jugendliche
  • Anzahl der generationsübergreifenden Projekte
  • Anzahl der Freizeit- und Vereinsanlage
  • Anzahl der Projekte bzgl. öffentlich zugänglichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen sowie Kirchen und kirchlichen Gebäuden
  • Anzahl innovativer Produkte/innovativer Dienstleistungen
  • Anzahl der Veranstaltungen
Maßnahmenart
  • investiv, nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune70 %
Unternehmen70 %
Private70 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 %
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 100.000 €, nicht investiv: 20.000 €

  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (A.2)
  • Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist.
  • Es handelt sich bei dem Vorhaben weder um einen Neubau, Ersatzneubau noch um reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. Funktionell notwendige, untergeordnete Anbauten sind als Projektbestandteil möglich.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (A.2)
  • Das Vorhaben unterstützt soziale und kulturelle Angebote sowie deren Erreichbarkeit oder das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.
  • Das Vorhaben richtet sich an eine der folgenden Nutzergruppen: Senioren, Kinder, Jugendliche oder das Vorhaben wirkt generationsübergreifend.
  • Das Vorhaben unterstützt Bürgerengagement bzw. ehrenamtliche Strukturen oder regionale Netzwerkbildung.
  • Das Vorhaben trägt zur Verbesserung der Grund- und Daseinsvorsorge und zur Anpassung an den demografischen Wandel bei.
  • Das Vorhaben hat einen vernetzenden Charakter oder das Vorhaben ist Teil eines Gesamtkonzeptes oder das Vorhaben wirkt auf mehrere Handlungsfelder der LES.
  • Das Vorhaben unterstützt Kompetenzentwicklung/Bildungschancen und/oder das Vorhaben trägt zur sozialen Teilhabe bei.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt.
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)
  • Das Vorhaben verwendet ökologische Baustoffe (Naturstein, Lehm, Kork, Holz, Ton, etc.).
190.000 €
Maßnahme A.3 - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung

Maßnahme A.3 - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen, öffentlich nutzbaren Einrichtungen und deren Ausstattung
  • bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sport- und thematischen Spielplätzen
  • generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes

nicht investiv:

  • Dorfumbauplanung, Dorfentwicklungskonzepte
  • Entwicklung von Konzepten zur Umnutzung von Gebäuden
  • Entwicklung von Konzepten zur Nutzung erneuerbarer Energien, zum Klimaschutz und zur CO2-Einsparung
  • Erstellung/Modernisierung der Webseite, auch für mobile Endgeräte
Indikatoren
  • Anzahl der Projekte mit der Zielgruppe Kinder/Jugendliche
  • Anzahl der generationsübergreifenden Projekte
  • Anzahl der Freizeit- und Vereinsanlage
  • Anzahl der Projekte bzgl. öffentlich zugänglichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen sowie Kirchen und kirchlichen Gebäuden
  • Anzahl innovativer Produkte/innovativer Dienstleistungen
  • Anzahl der Veranstaltungen
Maßnahmenart
  • intensiv, nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune70 %
Unternehmen70 %
Private70 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben. 

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 %
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 100.000 €, nicht investiv: 20.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (A.3)
  • Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist.
  • Es handelt sich bei dem Vorhaben weder um einen Neubau, Ersatzneubau noch um reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. Funktionell notwendige, untergeordnete Anbauten sind als Projektbestandteil möglich.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (A.3)
  • Das Vorhaben unterstützt soziale und kulturelle Angebote sowie deren Erreichbarkeit oder das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.
  • Das Vorhaben richtet sich an eine der folgenden Nutzergruppen: Senioren, Kinder, Jugendliche oder das Vorhaben wirkt generationsübergreifend.
  • Das Vorhaben unterstützt Bürgerengagement bzw. ehrenamtliche Strukturen oder regionale Netzwerkbildung.
  • Das Vorhaben trägt zur Verbesserung der Grund- und Daseinsvorsorge und zur Anpassung an den demografischen Wandel bei.
  • Das Vorhaben hat einen vernetzenden Charakter oder das Vorhaben ist Teil eines Gesamtkonzeptes oder das Vorhaben wirkt auf mehrere Handlungsfelder der LES.
  • Das Vorhaben unterstützt Kompetenzentwicklung/Bildungschancen und/oder das Vorhaben trägt zur sozialen Teilhabe bei.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt.
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)
  • Das Vorhaben verwendet ökologische Baustoffe (Naturstein, Lehm, Kork, Holz, Ton, etc.).
198.446 €
Handlungsfeld B - Wirtschaft und Arbeit
Maßnahme B.1 - Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten

Maßnahme B.1 - Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Um- und Wiedernutzung sowie Umbau/Erhalt/Anpassung und Erweiterung ländlicher Bausubstanz für gewerbliche Zwecke (inkl. Nahversorgung, Imbiss, Gastronomie und Gesundheitseinrichtungen) sowie deren Ausstattung und Erschließungsflächen
  • mobile Nahversorgungsangebote
  • Investitionen in Maschinen und Anlagen der Kunst-, Kultur- und Kreativwirtschaft, bei regionalen Lebensmittelprodukten sowie Imbiss und Gastronomie
  • Erzeugung und Vermarktung regionaler oder innovativer Produkte
  • Anpassung von Einrichtungen für multifunktionale, dezentrale bzw. mobile Nahversorgung und mobile Lebensmittelproduktion

nicht investiv:

  • Ausbau von regionalen Vertriebsstrukturen, regionaler Wertschöpfungsketten und von Netzwerken
  • nachfragegerechte Überarbeitung des Webauftrittes
Indikatoren
  • Anzahl geschaffener Arbeitsplätze (davon männlich/weiblich)
  • Anzahl gesicherter Arbeitsplätze
  • Anzahl von Existenzgründungen
  • Anzahl betrieblicher Nachfolgen
  • Anzahl innovativer Produkte/innovativer Dienstleistungen
  • Anzahl von geschaffenen Gesundheitseinrichtungen (Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt, Physiotherapie, Naturheilpraxis, Podologie, Pflegeeinrichtungen oder ähnliches)
Maßnahmenart
  • intensiv, nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune/
Unternehmen40 %
Private/
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG/

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %, Existenzgründung 5 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei nichtgewerblichen Zusammenschlüssen und 50 % bei Unternehmen
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 100.000 €, nicht investiv: 20.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (B.1)
  • Eine Stellungnahme der eigenen Gemeinde zum Projekt liegt vor.
  • Es handelt sich bei dem Vorhaben weder um einen Neubau, Ersatzneubau noch um reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. Funktionell notwendige, untergeordnete Anbauten sind als Projektbestandteil möglich. Ein Ersatzneubau ist ein Ausnahmefall, der nur zugelassen wird, wenn er aus funktionellen und technologischen Gründen zwingend erforderlich und nachhaltiger als der Erhalt des Bestandsgebäudes ist.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (B.1)
  • Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
  • Das Vorhaben dient der Unterstützung der Kunst-, Kultur- und Kreativwirtschaft, des traditionellen Handwerkes, der Gastronomie oder das Vorhaben unterstützt regionale Produkte.
  • Durch das Vorhaben kann das Unternehmen diversifiziert werden oder das Vorhaben dient der Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge bzw. -erweiterung.
  • Das Vorhaben trägt zur Verbesserung der Grund- und Daseinsvorsorge oder zur Anpassung an den demografischen Wandel bei.
  • Das Vorhaben trägt zur Aufwertung einer regionaltypischen Branche bei oder verbessert die regionale Wertschöpfung.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar.
  • Das Vorhaben verwendet ökologische Baustoffe (Naturstein, Lehm, Kork, Holz, Ton, etc.).
300.000 €
Handlungsfeld C - Tourismus und Naherholung
Maßnahme C.1 - Entwicklung landtouristischer Angebote

Maßnahme C.1 - Entwicklung landtouristischer Angebote

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Errichtung und Umgestaltung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur (z. B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristische Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u. a.)
  • Installation von Kunst im öffentlichen Raum

nicht investiv:

  • Konzepte für Tourismus und Naherholung
  • Projektmanagement für landtouristische Angebote (z. B. Zertifizierung von Rad-/Wanderwegen)
  • Marketingmaßnahmen, Teilnahme Messen
  • Qualifizierung überregionaler touristischer Events
Indikatoren
  • Anzahl der Maßnahmen zur Saisonverlängerung
  • Anzahl der Maßnahmen zur touristischen Infrastruktur (z. B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristischer Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u. a.)
  • Anzahl neu geschaffener Betten
  • Anzahl erhaltener/neu geschaffener Stellplätze (Camping/Caravan)
  • Anzahl geschaffener Arbeitsplätze
  • Anzahl gesicherter Arbeitsplätze
  • intensiv, nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune70 %
Unternehmen45 %
Private45 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %, digital buchbares Angebot 5 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 50 % bei Unternehmen, Privaten
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 80.000 €, nicht investiv: 30.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (C.1)
  • Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist.
  • Spätestens nach der Fertigstellung der Maßnahme wird der Antragsteller Mitglied im OHTL e. V. (oder einer vergleichbaren Initiative). Eine entsprechende Erklärung des Antragstellers liegt vor.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (C.1)
  • Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
  • Das Vorhaben ist mit weiteren touristischen Partnern/Angeboten oder mit regionalen Produkten vernetzt.
  • Das Vorhaben hat eine regionale/überregionale Ausstrahlung.
  • Das Vorhaben ist darauf ausgerichtet, die regionale Wertschöpfung zu verbessern.
  • Das Vorhaben unterstützt saisonverlängernde Angebote oder wetterunabhängige Angebote.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt.
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)
100.000 €
Maßnahme C.2 - Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes

Maßnahme C.2 - Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Um- und Wiedernutzung sowie Modernisierung ländlicher Bausubstanz zu Beherbergungszwecken
  • Modernisierung von Camping- und Caravanplätzen

nicht investiv:

  • nachfragegerechte Überarbeitung des Webauftrittes von Beherbergungsangeboten und ihre Vernetzung
Indikatoren
  • Anzahl der Maßnahmen zur Saisonverlängerung
  • Anzahl der Maßnahmen zur touristischen Infrastruktur (z. B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristischer Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u. a.)
  • Anzahl neu geschaffener Betten
  • Anzahl erhaltener/neu geschaffener Stellplätze (Camping/Caravan)
  • Anzahl geschaffener Arbeitsplätze
  • Anzahl gesicherter Arbeitsplätze
Maßnahmenart
  • intensiv, nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune70 %
Unternehmen45 %
Private/
Nichtgewerbliche
Zusammenschlüsse
70 %
LAG70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %, Existenzgründung 5 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 50 % bei Unternehmen
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 80.000 €, nicht investiv: 30.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (C.2)
  • Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist.
  • Spätestens nach der Fertigstellung der Maßnahme wird der Antragsteller Mitglied im OHTL e. V. (oder einer vergleichbaren Initiative). Eine entsprechende Erklärung des Antragstellers liegt vor.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (C.2)
  • Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
  • Das Vorhaben ist mit weiteren touristischen Partnern/Angeboten oder mit regionalen Produkten vernetzt.
  • Das Vorhaben hat eine regionale/überregionale Ausstrahlung.
  • Das Vorhaben ist darauf ausgerichtet, die regionale Wertschöpfung zu verbessern.
  • Das Vorhaben unterstützt saisonverlängernde Angebote oder wetterunabhängige Angebote.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt.
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)
300.000 €
Handlungsfeld D - Bilden
Maßnahme D.1 - Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)

Maßnahme D.1 - Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)

Maßnahmen (Beispiele)

nicht investiv:

  • Erhalt und Weiterentwicklung schulischer oder vorschulischer Kinderbetreuungs- und Bildungsangebote
Indikatoren

Anzahl der Maßnahmen

Maßnahmenart
  • nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune70 %
Unternehmen/
Private/
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %, Jugendbeteiligung 5 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen und der LAG
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - nicht investiv: 25.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (D.1)
  • Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist.
  • Der Bedarf ist schlüssig aufgezeigt.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (D.1)
  • Das Vorhaben unterstützt Kompetenzentwicklung/Bildungschancen und/oder das Vorhaben trägt zur sozialen Teilhabe bei.
  • Das Vorhaben sensibilisiert für Themen des ländlichen Raumes in der OHTL oder dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben hat eine regionale/überregionale Ausstrahlung und/oder stärkt die regionale Identität.
  • Das Vorhaben bindet Akteure aus verschiedenen Bereichen ein bzw. richtet sich an mehrere Nutzergruppen.
  • Das Vorhaben wirkt auf mehrere Handlungsfelder und/oder ist Teil eines maßnahmenübergreifenden Komplexvorhabens.
40.000 €
Maßnahme D.2 - Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten

Maßnahme D.2 - Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten

Maßnahmen (Beispiele)

nicht investiv:

  • Bildungs- und Informationsangebote zu regionalen Themen, zum Klimaschutz, zur Nachhaltigkeit, zur Digitalisierung und sozialen Teilhaben (auch von anerkannten Weiterbildungseinrichtungen, privaten Bildungsträgern und anderen Akteuren)
Indikatoren
  • Anzahl der Maßnahmen
Maßnahmenart
  • nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune70 %
Unternehmen45 %
Private/
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %, Jugendbeteiligung 5 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 50 % bei Unternehmen
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - nicht investiv: 25.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (D.2)
  • Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist.
  • Der Bedarf ist schlüssig aufgezeigt.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (D.2)
  • Das Vorhaben unterstützt Kompetenzentwicklung/Bildungschancen und/oder das Vorhaben trägt zur sozialen Teilhabe bei.
  • Das Vorhaben sensibilisiert für Themen des ländlichen Raumes in der OHTL oder dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben hat eine regionale/überregionale Ausstrahlung und/oder stärkt die regionale Identität.
  • Das Vorhaben bindet Akteure aus verschiedenen Bereichen ein bzw. richtet sich an mehrere Nutzergruppen.
  • Das Vorhaben wirkt auf mehrere Handlungsfelder und/oder ist Teil eines maßnahmenübergreifenden Komplexvorhabens.
42.287 €
Handlungsfeld E - Wohnen
Maßnahme E.1 - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

Maßnahme E.1 - Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Um- und Wiedernutzung leerstehender oder mindergenutzter ländlicher Bausubstanz vom Wohneigentümer zu selbst genutzten Wohnraum.
  • Um- und Wiedernutzung ländlicher Bausubstanz für spezielle Wohnanforderungen und Zielgruppen (z. B. Mehrgenerationenwohnen, Barrierefreiheit, Wohngruppen, Bauherrengemeinschaften, etc.)
Indikatoren
  • Anzahl der Maßnahmen von Wohneigentümern zu selbst genutzten Wohnraum
  • Anzahl der Maßnahmen für spezielle Wohnanforderungen
Maßnahmenart
  • investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune/
Unternehmen15 %
Private20 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse/
LAG/

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - Denkmalschutz 10 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 25 % bei Unternehmen und 30 % bei Privaten
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - 75.000 €

 

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (E.1)
  • Das Gebäude wurde vor 1960 erbaut.
  • Es handelt sich bei dem Vorhaben weder um einen Neubau, Ersatzneubau noch um reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. Funktionell notwendige, untergeordnete Anbauten sind als Projektbestandteil möglich.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (E.1)
  • Das Vorhaben dient zur Schaffung eines Hauptwohnsitzes einer jungen Familie.
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zum Zusammenleben im Bereich Mehrgenerationen (mind. 3 Generationen).
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)
  • Das Vorhaben verwendet ökologische Baustoffe (Naturstein, Lehm, Holz, Kork, Ton, etc.).
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben dient der Kombination bzw. Zusammenlegung mehrerer Handlungsfelder der LES.
225.000 €
Handlungsfeld F - Natur und Umwelt
Maßnahme F.1 - Gewässergestaltung und -sanierung sowie Renaturierung einschließlich Schutzmaßnahmen vor wild abfließendem Oberflächenwasser und Erosionsschutz

Maßnahme F.1 - Gewässergestaltung und -sanierung sowie Renaturierung einschließlich Schutzmaßnahmen vor wild abfließendem Oberflächenwasser und Erosionsschutz

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Maßnahmen zum Erosionsschutz und zur Verbesserung der natürlichen Wasserrückhaltefähigkeit des Bodens
  • Renaturierung und ökologische Sanierung von Fließ- und Stillgewässern
  • Maßnahmen zur Hochwasservorsorge

nicht investiv:

  • Konzepte zur Hochwasservorsorge
Indikatoren
  • Anzahl der Maßnahmen (Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser, Starkregen, wild abfließendem Wasser, Maßnahmen zur Gewässergestaltung und Renaturierung)
  • Anzahl der Abbrüche/Flächenentsiegelung
  • Anzahl der Maßnahmen zum Artenschutz oder Erhalt/Entwicklung von Biotopen
Maßnahmenart
  • investiv, nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune70 %
Unternehmen30 %
Private30 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 40 % bei Unternehmen, Privaten
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 50.000 €, nicht investiv: 20.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (F.1)
  • Beim Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen liegt eine Erklärung zur Folgenutzung der Fläche vor. Die geplante Folgenutzung dient den Zielen der LES.
  • Es werden einheimische und standortgerechte Arten unterstützt.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (F.1)
  • Durch das Vorhaben wird eine vormals bebaute Fläche entsiegelt.
  • Die Qualität der Nachnutzung von (entsiegelten) Flächen wird gewährleistet durch Grünfläche/Abstandsgrün, öffentliche Nutzung oder Grund- und Nahversorgung.
  • Das Vorhaben verbessert das Ortsbild erheblich.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben stärkt die Biotopvernetzung, schützt bedrohte Arten, unterstützt eine Schutzgebietskonzeption und/oder erhöht die biologische Vielfalt.
  • Das Vorhaben führt zur Verbesserung beim Hochwasser- und Starkregenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Neuanlage oder Renaturierung naturnaher Kleingewässer und schafft naturnahe Uferbereiche.
75.000 €
Maßnahme F.2 - Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung

Maßnahme F.2 - Rückbau baulicher Anlagen sowie Flächenentsiegelung und Renaturierung

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen, Flächenentsiegelung und Renaturierung öffentlicher nicht bedarfsgerechter Infrastruktur in Ortslagen
  • Entwicklung von Erosionsschutzvorhaben
Indikatoren
  • Anzahl der Maßnahmen (Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser, Starkregen, wild abfließendem Wasser, Maßnahmen zur Gewässergestaltung und Renaturierung)
  • Anzahl der Abbrüche/Flächenentsiegelung
  • Anzahl der Maßnahmen zum Artenschutz oder Erhalt/Entwicklung von Biotopen
Maßnahmenart
  • investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune70 %
Unternehmen30 %
Private30 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 40 % bei Unternehmen, Privaten
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 50.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (F.2)
  • Beim Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen liegt eine Erklärung zur Folgenutzung der Fläche vor. Die geplante Folgenutzung dient den Zielen der LES.
  • Es werden einheimische und standortgerechte Arten unterstützt.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (F.2)
  • Durch das Vorhaben wird eine vormals bebaute Fläche entsiegelt.
  • Die Qualität der Nachnutzung von (entsiegelten) Flächen wird gewährleistet durch Grünfläche/Abstandsgrün, öffentliche Nutzung oder Grund- und Nahversorgung.
  • Das Vorhaben verbessert das Ortsbild erheblich.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben stärkt die Biotopvernetzung, schützt bedrohte Arten, unterstützt eine Schutzgebietskonzeption und/oder erhöht die biologische Vielfalt.
  • Das Vorhaben führt zur Verbesserung beim Hochwasser- und Starkregenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Neuanlage oder Renaturierung naturnaher Kleingewässer und schafft naturnahe Uferbereiche.
75.000 €
Maßnahme F.3 - Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Schutzgebiete

Maßnahme F.3 - Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Schutzgebiete

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • bauliche Anlagen und Pflanzungen zur Erhaltung und Entwicklung von Landschaftselementen
  • Maßnahmen zum Schutz und zur Vernetzung vorhandener Biotope und Arten
  • Pflege und Wiederherstellung prägender Elemente der Kulturlandschaft
Indikatoren
  • Anzahl der Maßnahmen (Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser, Starkregen, wild abfließendem Wasser, Maßnahmen zur Gewässergestaltung und Renaturierung)
  • Anzahl der Abbrüche/Flächenentsiegelung
  • Anzahl der Maßnahmen zum Artenschutz oder Erhalt/Entwicklung von Biotopen
Maßnahmenart
  • investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune70 %
Unternehmen30 %
Private30 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 40 % bei Unternehmen, Privaten
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 25.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (F.3)
  • Beim Abbruch/Teilabbruch baulicher Anlagen liegt eine Erklärung zur Folgenutzung der Fläche vor. Die geplante Folgenutzung dient den Zielen der LES.
  • Es werden einheimische und standortgerechte Arten unterstützt.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (F.3)
  • Durch das Vorhaben wird eine vormals bebaute Fläche entsiegelt.
  • Die Qualität der Nachnutzung von (entsiegelten) Flächen wird gewährleistet durch Grünfläche/Abstandsgrün, öffentliche Nutzung oder Grund- und Nahversorgung.
  • Das Vorhaben verbessert das Ortsbild erheblich.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben stärkt die Biotopvernetzung, schützt bedrohte Arten, unterstützt eine Schutzgebietskonzeption und/oder erhöht die biologische Vielfalt.
  • Das Vorhaben führt zur Verbesserung beim Hochwasser- und Starkregenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Neuanlage oder Renaturierung naturnaher Kleingewässer und schafft naturnahe Uferbereiche.
50.000 €
Handlungsfeld G - Aquakultur und Fischerei
Maßnahme G.1 - Förderung und/oder Nutzung des sozialen und kulturellen Erbes der Region oder der Verbesserung der Lebensqualität der lokalen Gemeinschaft

Maßnahme G.1 - Förderung und/oder Nutzung des sozialen und kulturellen Erbes der Region oder der Verbesserung der Lebensqualität der lokalen Gemeinschaft

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Erhalt und Förderung traditionellen Wirtschaftsformen der kulturellen Traditionen im ländlichen Raum
  • Inwertsetzung fischerwirtschaftlicher Infrastruktur
Indikatoren
  • Anzahl der Maßnahmen
  • Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze
  • Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze
  • Anzahl der Kooperationen
Maßnahmenart
  • investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune50 %
Unternehmen50 %
Private50 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse50 %
LAG50 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus/Hinweis - erhöhter Fördersatz (zwischen 50 % bis 100 %) ist nach RL AuF/2023 Ziffer V, Nummer 2 möglich (siehe 5.3 LES)
Mindestzuschuss - 2.000 €
Höchstzuschuss - 100.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (G.1)
  • keine
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (G.1)
  • Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Etablierung regionaler Produkte.
  • Das Vorhaben ist mit weiteren Fischereibetrieben, weiteren touristischen Angeboten oder mit Projekten der regionalen Erzeugung vernetzt.
  • Durch das Vorhaben kann das Unternehmen diversifiziert werden oder das Vorhaben dient der Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge bzw. -erweiterung.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Gewässerökologie und/oder der Pflege der Kulturlandschaft.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben unterstützt Kompetenzentwicklung/Bildungschancen und/oder das Vorhaben trägt zur sozialen Teilhabe bei.
  • Das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.
30.000 €
Maßnahme G.2 - Diversifizierung traditioneller Tätigkeiten sowie Vernetzung und Erzielung von Synergieeffekten innerhalb der regionalen blauen Wirtschaft

Maßnahme G.2 - Diversifizierung traditioneller Tätigkeiten sowie Vernetzung und Erzielung von Synergieeffekten innerhalb der regionalen blauen Wirtschaft

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Tourismus und Naherholung: Schaffung touristischer Infrastruktur und touristischer Informationsangebote
  • Schaffung gastronomischer Angebote

nicht investiv:

  • Öffentlichkeitsarbeit/Marketing (z. B. Lausitzer Fischwochen, Marke“ Lausitzer Fisch“)
Indikatoren
  • Anzahl der Maßnahmen
  • Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze
  • Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze
  • Anzahl der Kooperationen
Maßnahmenart
  • investiv, nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune50 %
Unternehmen50 %
Private50 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse50 %
LAG50 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus/Hinweis - erhöhter Fördersatz (zwischen 50 % bis 100 %) ist nach RL AuF/2023 Ziffer V, Nummer 2 möglich (siehe 5.3 LES)
Mindestzuschuss - 2.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 100.000 €, nicht investiv: 20.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (G.2)

keine

Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (G.2)
  • Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Etablierung regionaler Produkte.
  • Das Vorhaben ist mit weiteren Fischereibetrieben, weiteren touristischen Angeboten oder mit Projekten der regionalen Erzeugung vernetzt.
  • Durch das Vorhaben kann das Unternehmen diversifiziert werden oder das Vorhaben dient der Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge bzw. -erweiterung.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Gewässerökologie und/oder der Pflege der Kulturlandschaft.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben unterstützt Kompetenzentwicklung/Bildungschancen und/oder das Vorhaben trägt zur sozialen Teilhabe bei.
  • Das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.
50.000 €
Maßnahme G.6 - Wissensaustausch, Sensibilisierung und Information

Maßnahme G.6 - Wissensaustausch, Sensibilisierung und Information

Maßnahmen (Beispiele)

nicht investiv:

  • Bildungs- und Informationsangebote zu Umwelt (Klimawandel, Biodiversität, u. a.) und Energie, betriebswirtschaftliche Bildungs- und Informationsangebote, Schulungen zu Marketing, Wissenstransfer, themenbezogenen Netzwerke
Indikatoren
  • Anzahl der Maßnahmen
  • Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze
  • Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze
  • Anzahl der Kooperationen
Maßnahmenart
  • nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune50 %
Unternehmen50 %
Private50 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse50 %
LAG50 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus/Hinweis - erhöhter Fördersatz (zwischen 50 % bis 100 %) ist nach RL AuF/2023 Ziffer V, Nummer 2 möglich (siehe 5.3 LES)
Mindestzuschuss - 2.000 €
Höchstzuschuss - nicht investiv: 20.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (G.6)

keine

Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (G.6)
  • Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Etablierung regionaler Produkte.
  • Das Vorhaben ist mit weiteren Fischereibetrieben, weiteren touristischen Angeboten oder mit Projekten der regionalen Erzeugung vernetzt.
  • Durch das Vorhaben kann das Unternehmen diversifiziert werden oder das Vorhaben dient der Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge bzw. -erweiterung.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Gewässerökologie und/oder der Pflege der Kulturlandschaft.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben unterstützt Kompetenzentwicklung/Bildungschancen und/oder das Vorhaben trägt zur sozialen Teilhabe bei.
  • Das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.
20.000 €
Summe Budget 1.695.733 €

Wer kann einen Projektantrag einreichen?

  • Privatpersonen
  • Unternehmen (alle Projektträger, die ihr Vorhaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit umsetzen)
  • nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B. rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)
  • Lokale Aktionsgruppe LAG (OHTL e.V.)
  • Kommunen

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Für die förderfähigen Projektkosten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilsfinanzierung bewilligt. Je nach Ausgestaltung der Projekte und Art des Antragstellers kommen verschiedene Fördersätze und Förderhöchstbeträge zur Anwendung. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der OHTL (ab Seite 96) in Verbindung mit der Richtlinie LEADER vom 12.07.2023.

Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nach Vorlage der aussagefähigen Projektunterlagen bewertet das Entscheidungsgremium diese nach festgelegten Auswahlkriterien und beschließt die Reihenfolge der Projekte sowie die sich daraus ergebenden Einzelprojekte entsprechend dem zur Verfügung stehenden Budget des Aufrufes. Nach Mitteilung der Projektauswahl an die Antragsteller erfolgt die Veröffentlichung auf der regionalen Internetseite www.ohtl.de.

In der zweiten Stufe werden die Antragsteller, deren Projekt grundsätzlich für eine Förderung ausgewählt wurde, schriftlich zur Abgabe eines förmlichen Antrages bei der Bewilligungsbehörde (LRA Bautzen/ Kreisentwicklungsamt) aufgefordert. Die Vorlage des Antrages begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Nach Prüfung des Antrages kann die Bewilligung erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Laufzeit Projektaufruf

Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 23.06.2025 statt.

Der unterschriebene Projektantrag und die Projektunterlagen müssen bis zum 28.04.2025 im Büro des OHTL-Regionalmanagements per E-Mail bzw. per Post vorliegen.
Der Antragseingang wird per E-Mail bestätigt (eine Lesebestätigung stellt keine Eingangsbestätigung dar). 

Nutzen Sie die Möglichkeit der Projektberatung vor der Abgabe Ihres Antrages und setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Regionalmanagement in Königswartha in Verbindung.

Bitte denken Sie daran rechtzeitig einen Beratungstermin im Büro zu vereinbaren. 

Kontakt und Information

Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha

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