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6. Projektaufruf 6. projektna namołwa

Beginn:
16.01.2025
Ende:
06.03.2025

Der aktuelle Projektaufruf berücksichtigt folgende Ziele:

  • Förderung von Kleinprojekten bis max. 20.000 Euro (brutto)
  • Investitionen im ländlichen Raum in der OHTL-Region.

Budgethöhe: 165.000 Euro

RB-Projektanträge sind einzureichen bei:
Regionalmanagement der LEADER-Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Gutsstr. 4 c in 02699 Königswartha

einzureichen bis:
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 06.03.2025 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.

Datum Auswahl: 05.05.2025

Projektumsetzung: bis 15.10.2025

Datum Abrechnung: 31.10.2025 (spätester Abrechnungstermin)

Inhalt des Aufrufes:

Der Projektaufruf umfasst ausschließlich Anträge zur Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro (brutto) nicht übersteigen. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Es werden folgende Maßnahmen gemäß dem GAK-Rahmenplan aufgerufen:

  • Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung:
    Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
  • Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:
    Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.

Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen: 

  • Ankauf von Grundstücken,
  • Kauf von Tieren,
  • gebrauchte Gegenstände,
  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
  • Personalleistungen.

Hinweis zum Projektaufruf

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 06.03.2025 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden. 

Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 05.05.2025 statt.

Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.

Dokumente zum Projektaufruf

Welche Projekte werden gefördert?

Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5 000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden. 

Der Geltungsbereich für die Richtlinie LEADER für investive Förderung definiert die aktuelle Gebietskulisse des Regionalbudgets (pdf, 2,4 MB).

Durchführungszeitraum:
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
Das Kleinprojekt ist bis zum 15.10.2025 durchzuführen. Spätester Abrechnungstermin gegenüber dem OHTL e.V. ist der 31.10.2025.

Kleinprojekte müssen folgenden Maßnahmen des LES 2023-2027 zuordenbar sein:

Handlungsfeld A - Grundversorgung und Lebensqualität
Maßnahme A.3 - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung

Maßnahme A.3 - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen, öffentlich nutzbaren Einrichtungen und deren Ausstattung
  • bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sport- und thematischen Spielplätzen
  • generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes

nicht investiv:

  • Dorfumbauplanung, Dorfentwicklungskonzepte
  • Entwicklung von Konzepten zur Umnutzung von Gebäuden
  • Entwicklung von Konzepten zur Nutzung erneuerbarer Energien, zum Klimaschutz und zur CO2-Einsparung
  • Erstellung/Modernisierung der Webseite, auch für mobile Endgeräte
Indikatoren
  • Anzahl der Projekte mit der Zielgruppe Kinder/Jugendliche
  • Anzahl der generationsübergreifenden Projekte
  • Anzahl der Freizeit- und Vereinsanlage
  • Anzahl der Projekte bzgl. öffentlich zugänglichen Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen sowie Kirchen und kirchlichen Gebäuden
  • Anzahl innovativer Produkte/innovativer Dienstleistungen
  • Anzahl der Veranstaltungen
Maßnahmenart
  • intensiv, nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune70 %
Unternehmen70 %
Private70 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben. 

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 %
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 100.000 €, nicht investiv: 20.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (A.3)
  • Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist.
  • Es handelt sich bei dem Vorhaben weder um einen Neubau, Ersatzneubau noch um reine Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten. Funktionell notwendige, untergeordnete Anbauten sind als Projektbestandteil möglich.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (A.3)
  • Das Vorhaben unterstützt soziale und kulturelle Angebote sowie deren Erreichbarkeit oder das Vorhaben entfaltet eine regionale/überregionale Wirkung.
  • Das Vorhaben richtet sich an eine der folgenden Nutzergruppen: Senioren, Kinder, Jugendliche oder das Vorhaben wirkt generationsübergreifend.
  • Das Vorhaben unterstützt Bürgerengagement bzw. ehrenamtliche Strukturen oder regionale Netzwerkbildung.
  • Das Vorhaben trägt zur Verbesserung der Grund- und Daseinsvorsorge und zur Anpassung an den demografischen Wandel bei.
  • Das Vorhaben hat einen vernetzenden Charakter oder das Vorhaben ist Teil eines Gesamtkonzeptes oder das Vorhaben wirkt auf mehrere Handlungsfelder der LES.
  • Das Vorhaben unterstützt Kompetenzentwicklung/Bildungschancen und/oder das Vorhaben trägt zur sozialen Teilhabe bei.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt.
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)
  • Das Vorhaben verwendet ökologische Baustoffe (Naturstein, Lehm, Kork, Holz, Ton, etc.).
Handlungsfeld C - Tourismus und Naherholung
Maßnahme C.1 - Entwicklung landtouristischer Angebote

Maßnahme C.1 - Entwicklung landtouristischer Angebote

Maßnahmen (Beispiele)

investiv:

  • Errichtung und Umgestaltung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur (z. B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristische Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u. a.)
  • Installation von Kunst im öffentlichen Raum

nicht investiv:

  • Konzepte für Tourismus und Naherholung
  • Projektmanagement für landtouristische Angebote (z. B. Zertifizierung von Rad-/Wanderwegen)
  • Marketingmaßnahmen, Teilnahme Messen
  • Qualifizierung überregionaler touristischer Events
Indikatoren
  • Anzahl der Maßnahmen zur Saisonverlängerung
  • Anzahl der Maßnahmen zur touristischen Infrastruktur (z. B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristischer Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u. a.)
  • Anzahl neu geschaffener Betten
  • Anzahl erhaltener/neu geschaffener Stellplätze (Camping/Caravan)
  • Anzahl geschaffener Arbeitsplätze
  • Anzahl gesicherter Arbeitsplätze
  • intensiv, nicht investiv
ProjektträgerFördersatz*
Kommune70 %
Unternehmen45 %
Private45 %
Nichtgewerbliche Zusammenschlüsse70 %
LAG70 %

*Einschränkungen können sich aus dem Beihilferecht ergeben.

Bonus - gemeindeübergreifende Kooperation 10 %, digital buchbares Angebot 5 %
Hinweis - der max. Fördersatz beträgt 80 % bei Kommunen, nichtgewerblichen Zusammenschlüssen, der LAG und 50 % bei Unternehmen, Privaten
Mindestzuschuss - 5.000 €
Höchstzuschuss - investiv: 80.000 €, nicht investiv: 30.000 €

Allgemeine Kohärenzkriterien
  • Die Übereinstimmung mit der LES und damit dem GAP-SP ist gegeben.
  • Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben.
  • Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf.
  • Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheint gesichert.
Maßnahmenspezifische Kohärenzkriterien (C.1)
  • Es wurde geprüft, ob eine zweisprachige Gestaltung (deutsch/sorbisch) sinnvoll umsetzbar ist.
  • Spätestens nach der Fertigstellung der Maßnahme wird der Antragsteller Mitglied im OHTL e. V. (oder einer vergleichbaren Initiative). Eine entsprechende Erklärung des Antragstellers liegt vor.
Maßnahmenspezifische Rankingkriterien (C.1)
  • Das Vorhaben sichert Arbeitsplätze bzw. dient der Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
  • Das Vorhaben ist mit weiteren touristischen Partnern/Angeboten oder mit regionalen Produkten vernetzt.
  • Das Vorhaben hat eine regionale/überregionale Ausstrahlung.
  • Das Vorhaben ist darauf ausgerichtet, die regionale Wertschöpfung zu verbessern.
  • Das Vorhaben unterstützt saisonverlängernde Angebote oder wetterunabhängige Angebote.
  • Das Vorhaben dient dem Klima-, Umwelt-, Natur- und/oder Ressourcenschutz.
  • Das Vorhaben unterstützt die Digitalisierung.
  • Das Vorhaben fördert Barrierereduzierung bzw. das Vorhaben ist barrierarm.
  • Das Vorhaben ist innovativ und impulsgebend für die Region bzw. modellhaft/übertragbar.
  • Das Vorhaben ist zwei- oder mehrsprachig angelegt.
  • Das Vorhaben stellt einen besonderen baukulturellen Wert dar. (Beachte: Merkblatt Mindestanforderungen an regionale Baukultur)

Wer kann einen Projektantrag einreichen?

Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, können sein: 

  • Kommunen
  • nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B.rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Die Kleinprojekte werden in Form eines anteiligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80% der Gesamtkosten gewährt.

Der Maximalzuschuss beträgt 16.000 Euro (Projektgesamtkosten 20.000 Euro brutto).

Der Minimalzuschuss beträgt 1.600 Euro (Projektgesamtkosten 2.000 Euro brutto).

Projekte, die rein privaten Interessen dienen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es handelt sich um ein Erstattungsverfahren, d.h. das Vorhaben muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?

Folgende Unterlagen sind beizubringen:

  • Anlage 1 - Projektantrag (pdf, 1,8 MB) mit genauer Beschreibung des Vorhabens
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Satzung, Vereinsregisterauszug, etc.) bzw. Eigentumsnachweis (falls zutreffend)
  • Finanzierungsplan
  • Nachweis der Eigenmittel
  • Kostenzusammenstellung (mit Mengenangaben)
  • Fotos vom Ist-Zustand (falls zutreffend)
  • De-minimis-Erklärung (wenn das Vorhaben beihilferelevant ist)

Rechtsgrundlagen

Auswahlverfahren und Auswahlkriterium

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage von Anlage 2 - Auswahlkriterien (pdf, 204 KB) im Rahmen des bereitstehenden Budgets durch das Entscheidungsgremium (EG) der LEADER-Region OHTL für die Förderperiode 2023-2027, welches mit der Genehmigung der LES OHTL durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bestätigt wurde.

Vorhaben, die diese Kriterien und den Inhalt dieses Aufrufes nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt. Vorhaben, die aufgrund des für diesen Aufruf bereitstehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.

Die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums (EG) findet am 05.05.2025 statt.

Die Bewertung der Kleinprojekte wird anhand der Auswahlkriterien durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region OHTL für die Förderperiode 2023-2027 vorgenommen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl aller bewerteten Projekte sowie des zur Verfügung stehenden Budgets wird eine Prioritätenliste erstellt. Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen, die innerhalb des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets liegen, werden vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt. Bei Punktegleichheit entscheidet zunächst die höhere Punktzahl der querschnittsthemenrelevanten Kriterien. Wenn dann weiter Punktegleichheit vorliegt, wird das Projekt mit dem niedrigeren beantragten Zuschuss ausgewählt. Bei weiterer Punktegleichheit wird das Projekt mit den höheren Gesamtkosten bevorzugt, weil davon auszugehen ist, dass der Mehrwert für die Region größer ist.

Mindestkriterien:

Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität. Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter auf der externen Website “Insolvenzbekanntmachungen” eingibt. Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann. Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre.

Kontakt und Information

Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha

Weiterführende Literatur:

Ergebnisse der Auswahl:

Publizitätsanforderungen:

Archiv Regionalbudget-Aufrufe

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