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7. Projektaufruf 7. projektna namołwa

Beginn:
20.11.2025
Ende:
26.01.2026

Der aktuelle Projektaufruf berücksichtigt folgende Ziele:

  • Förderung von Kleinprojekten bis max. 15.000 Euro (brutto)
  • Investitionen im ländlichen Raum in der OHTL-Region.

Budgethöhe:   200.000 Euro

RB-Projektanträge sind einzureichen bei:
Regionalmanagement der LEADER-Region
Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Gutsstr. 4 c in 02699 Königswartha

einzureichen bis:
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 26.01.2026 einzureichen. 
Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.

Datum Auswahl: 16.03.2026

Projektumsetzung: bis 14.08.2026

Datum Abrechnung: 14.08.2026 (spätester Abrechnungstermin)

Inhalt des Aufrufes:

Der Projektaufruf umfasst ausschließlich Anträge zur Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 15.000 Euro (brutto) nicht übersteigen. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.

Es werden folgende Maßnahmen gemäß dem GAK-Rahmenplan aufgerufen:

  • Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung:
    Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung.
  • Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:
    Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.

Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen: 

  • Ankauf von Grundstücken,
  • Kauf von Tieren,
  • gebrauchte Gegenstände,
  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
  • Personalleistungen,
  • die Installation von eigenständig mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln.

Es werden nur Kleinprojekte gefördert, die in den Handlungsfeldern „Grundversorgung und Lebensqualität“ sowie „Tourismus und Naherholung“ den folgenden Maßnahmen der LES 2023-2027 zuordenbar sind:

  • A.3 Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung
    (z.B. bauliche Maßnahmen an Vereinsanlagen, öffentlich nutzbaren Einrichtungen und deren Ausstattung, bauliche Maßnahmen an Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sport- und thematischen Spielplätzen, generationengerechte Gestaltung des Dorfplatzes)
     
  • C.1 Entwicklung landtouristischer Angebote
    (z.B. Errichtung öffentlich zugänglicher kleiner touristischer Infrastruktur, z.B. Gärten und Parks, Spiel-, Rast- und Parkplätze, touristische Wegenetze, Badestrände, Bootsstege, Leit- und Informationssysteme, u.a.)

Hinweis zum Projektaufruf

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 26.01.2026 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden. 

Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 16.03.2026 statt.

Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.

 

Dokumente zum Projektaufruf

Welche Projekte werden gefördert?

Es können nur Kleinprojekte (investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5 000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2025 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden.  Liste Räumlicher Geltungsbereich FRL LE/2025 (gilt nur für Ziffer II, Nr. c, d, f, g und h - Aufrufe des SMIL 2023-2027) (*.xlsx, 0,15 MB).

Durchführungszeitraum:
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
Das Kleinprojekt ist bis zum 14.08.2026 durchzuführen. Spätester Abrechnungstermin gegenüber dem OHTL e.V. ist der 14.08.2026.

Wer kann einen Projektantrag einreichen?

Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, können sein: 

  • Kommunen
  • nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B.rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Die Kleinprojekte werden in Form eines anteiligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80% der Gesamtkosten gewährt.

Der Maximalzuschuss beträgt 12.000 Euro (Projektgesamtkosten 15.000 Euro brutto).

Der Minimalzuschuss beträgt 1.600 Euro (Projektgesamtkosten 2.000 Euro brutto).

Projekte, die rein privaten Interessen dienen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es handelt sich um ein Erstattungsverfahren, d.h. das Vorhaben muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?

Folgende Unterlagen sind beizubringen:

  • Anlage 1 - Projektantrag (pdf, 1,8 MB) mit genauer Beschreibung des Vorhabens
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Satzung, Vereinsregisterauszug, etc.) bzw. Eigentumsnachweis (falls zutreffend)
  • Finanzierungsplan
  • Nachweis der Eigenmittel
  • Kostenzusammenstellung (mit Mengenangaben)
  • Fotos vom Ist-Zustand (falls zutreffend)
  • De-minimis-Erklärung (wenn das Vorhaben beihilferelevant ist)

Rechtsgrundlagen

Auswahlverfahren und Auswahlkriterium

Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage von Anlage 2 - Auswahlkriterien (pdf, 204 KB) im Rahmen des bereitstehenden Budgets durch das Entscheidungsgremium (EG) der LEADER-Region OHTL für die Förderperiode 2023-2027, welches mit der Genehmigung der LES OHTL durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) bestätigt wurde.

Vorhaben, die diese Kriterien und den Inhalt dieses Aufrufes nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt. Vorhaben, die aufgrund des für diesen Aufruf bereitstehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.

Die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums (EG) findet am 16.03.2026 statt.

Die Bewertung der Kleinprojekte wird anhand der Auswahlkriterien durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region OHTL für die Förderperiode 2023-2027 vorgenommen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl aller bewerteten Projekte sowie des zur Verfügung stehenden Budgets wird eine Prioritätenliste erstellt. Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen, die innerhalb des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets liegen, werden vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt. Bei Punktegleichheit entscheidet zunächst die höhere Punktzahl der querschnittsthemenrelevanten Kriterien. Wenn dann weiter Punktegleichheit vorliegt, wird das Projekt mit dem niedrigeren beantragten Zuschuss ausgewählt. Bei weiterer Punktegleichheit wird das Projekt mit den höheren Gesamtkosten bevorzugt, weil davon auszugehen ist, dass der Mehrwert für die Region größer ist.

Mindestkriterien:

  • Das Kleinprojekt trägt erkennbar zur Weiterentwicklung im ländlichen Raum bei und führt zu einer qualitativen Verbesserung bestehender Strukturen oder Angebote.
  • Es bestehen keine begründeten Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Leistungsfähigkeit des Letztempfängers zur Umsetzung des beantragten Vorhabens. Die LAG prüft dies unter anderem durch eine Abfrage (ausgenommen Kommunen) unter Insolvenzbekanntmachungen unter Verwendung der erforderlichen persönlichen Daten.
  • Es ist davon auszugehen, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die beantragte Zuwendung nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang realisieren könnte.
  • Die beantragten Ausgaben werden als angemessen eingeschätzt.
     

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Kontakt und Information

Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha

Weiterführende Literatur:

Ergebnisse der Auswahl:

  • Ergebnisse der Auswahl vom 16.03.2026

Publizitätsanforderungen:

Archiv Regionalbudget-Aufrufe

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