Archiv der Aufrufe Regionalbudget OHTL
Das OHTL-Regionalmanagement betreut seit 2014 die Regionalbudget-Förderaufrufe in der OHTL-Region. Aktuell läuft der 6. Projektaufruf für die Förderung von Kleinprojekten.
Seit 2020 erfolgte jährlich ein entsprechender Aufruf. Alle bisherigen Aufrufe sind weiterhin einsehbar und werden fortlaufend ergänzt.
Förderperiode Aufrufe und Wettbewerbe
6. Projektaufruf | 6. projektna namołwa
- Beginn:
- 16.01.2025
- Ende:
- 06.03.2025
Der aktuelle Projektaufruf berücksichtigt folgende Ziele:
- Förderung von Kleinprojekten bis max. 20.000 Euro (brutto)
- Investitionen im ländlichen Raum in der OHTL-Region.
Budgethöhe: 165.000 Euro
RB-Projektanträge sind einzureichen bei:
Regionalmanagement der LEADER-Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Gutsstr. 4 c in 02699 Königswartha
einzureichen bis:
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 06.03.2025 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.
Datum Auswahl: 05.05.2025
Projektumsetzung: bis 15.10.2025
Datum Abrechnung: 31.10.2025 (spätester Abrechnungstermin)
Inhalt des Aufrufes:
Der Projektaufruf umfasst ausschließlich Anträge zur Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro (brutto) nicht übersteigen. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Es werden folgende Maßnahmen gemäß dem GAK-Rahmenplan aufgerufen:
- Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung:
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. - Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.
Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:
- Ankauf von Grundstücken,
- Kauf von Tieren,
- gebrauchte Gegenstände,
- Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
- einzelbetriebliche Beratung,
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
- Personalleistungen.
Hinweis zum Projektaufruf
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 06.03.2025 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 05.05.2025 statt.
Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Dokumente zum Projektaufruf
- Anlage 1 - Projektantrag (pdf, 2 MB)
- Anlage 2 - Bewertungskriterien (pdf, 199 KB)
- 6. Projektaufruf (pdf, 246 KB)
Welche Projekte werden gefördert?
Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5 000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden.
Der Geltungsbereich für die Richtlinie LEADER für investive Förderung definiert die aktuelle Gebietskulisse des Regionalbudgets (pdf, 2,4 MB).
Durchführungszeitraum:
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
Das Kleinprojekt ist bis zum 15.10.2025 durchzuführen. Spätester Abrechnungstermin gegenüber dem OHTL e.V. ist der 31.10.2025.
Handlungsfeld A - Grundversorgung und Lebensqualität | |
---|---|
Maßnahme A.3 - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung | |
Handlungsfeld C - Tourismus und Naherholung | |
Maßnahme C.1 - Entwicklung landtouristischer Angebote |
Wer kann einen Projektantrag einreichen?
Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, können sein:
- Kommunen
- nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B.rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Die Kleinprojekte werden in Form eines anteiligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80% der Gesamtkosten gewährt.
Der Maximalzuschuss beträgt 16.000 Euro (Projektgesamtkosten 20.000 Euro brutto).
Der Minimalzuschuss beträgt 1.600 Euro (Projektgesamtkosten 2.000 Euro brutto).
Projekte, die rein privaten Interessen dienen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es handelt sich um ein Erstattungsverfahren, d.h. das Vorhaben muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
- Anlage 1 - Projektantrag (pdf, 1,8 MB) mit genauer Beschreibung des Vorhabens
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Satzung, Vereinsregisterauszug, etc.) bzw. Eigentumsnachweis (falls zutreffend)
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigenmittel
- Kostenzusammenstellung (mit Mengenangaben)
- Fotos vom Ist-Zustand (falls zutreffend)
- De-minimis-Erklärung (wenn das Vorhaben beihilferelevant ist)
Rechtsgrundlagen
- Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (pdf, 3,7 MB)
- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
- Räumlicher Geltungsbereich für die Richtlinie LEADER für investive Förderung (pdf, 2,4 MB)
Auswahlverfahren und Auswahlkriterium
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage von Anlage 2 - Auswahlkriterien (pdf, 204 KB) im Rahmen des bereitstehenden Budgets durch das Entscheidungsgremium (EG) der LEADER-Region OHTL für die Förderperiode 2023-2027, welches mit der Genehmigung der LES OHTL durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bestätigt wurde.
Vorhaben, die diese Kriterien und den Inhalt dieses Aufrufes nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt. Vorhaben, die aufgrund des für diesen Aufruf bereitstehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.
Die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums (EG) findet am 05.05.2025 statt.
Die Bewertung der Kleinprojekte wird anhand der Auswahlkriterien durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region OHTL für die Förderperiode 2023-2027 vorgenommen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl aller bewerteten Projekte sowie des zur Verfügung stehenden Budgets wird eine Prioritätenliste erstellt. Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen, die innerhalb des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets liegen, werden vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt. Bei Punktegleichheit entscheidet zunächst die höhere Punktzahl der querschnittsthemenrelevanten Kriterien. Wenn dann weiter Punktegleichheit vorliegt, wird das Projekt mit dem niedrigeren beantragten Zuschuss ausgewählt. Bei weiterer Punktegleichheit wird das Projekt mit den höheren Gesamtkosten bevorzugt, weil davon auszugehen ist, dass der Mehrwert für die Region größer ist.
Mindestkriterien:
Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität. Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter auf der externen Website “Insolvenzbekanntmachungen” eingibt. Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann. Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre.
Kontakt und Information
Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha
Weiterführende Literatur:
- Regionalbudgets im ländlichen Raum, Bundesland Sachsen, Ergebnisse des 4. Aufrufs 2022 (pdf, 6,1 MB)
- Regionalbudgets im ländlichen Raum, Bundesland Sachsen, Ergebnisse des 3. Aufrufs 2021 (pdf, 7,5 MB)
Ergebnisse der Auswahl:
Publizitätsanforderungen:
5. Projektaufruf | 5. projektna namołwa
- Beginn:
- 18.04.2024
- Ende:
- 15.05.2024
Der aktuelle Projektaufruf berücksichtigt folgende Ziele:
- Förderung von Kleinprojekten bis max. 20.000 Euro (brutto)
- Investitionen im ländlichen Raum in der OHTL-Region.
Budgethöhe: 145.000 Euro
RB-Projektanträge sind einzureichen bei:
Regionalmanagement der LEADER-Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Gutsstr. 4 c in 02699 Königswartha
einzureichen bis:
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 15.05.2024 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.
Datum Auswahl: 10.06.2024
Projektumsetzung: bis 15.10.2024
Datum Abrechnung: 31.10.2024 (spätester Abrechnungstermin)
Inhalt des Aufrufes:
Der Projektaufruf umfasst ausschließlich Anträge zur Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro (brutto) nicht übersteigen. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Es werden folgende Maßnahmen gemäß dem GAK-Rahmenplan aufgerufen:
- Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung:
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. - Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.
Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:
- Ankauf von Grundstücken,
- Kauf von Tieren,
- gebrauchte Gegenstände,
- Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
- einzelbetriebliche Beratung,
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
- Personalleistungen.
Hinweis zum Projektaufruf
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 06.03.2025 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 05.05.2025 statt.
Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Dokumente zum Projektaufruf
- Anlage 2 - Bewertungskriterien (pdf, 199 KB)
- Ergebnisse der Auswahl vom 10.06.2024 (pdf, 146 KB)
- Anlage 1 - Projektantrag (pdf, 745 KB)
- 5. Projektaufruf (pdf, 246 KB)
Welche Projekte werden gefördert?
Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5 000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden.
Der Geltungsbereich für die Richtlinie LEADER für investive Förderung definiert die aktuelle Gebietskulisse des Regionalbudgets (pdf, 2,4 MB).
Durchführungszeitraum:
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
Das Kleinprojekt ist bis zum 15.10.2024 durchzuführen. Spätester Abrechnungstermin gegenüber dem OHTL e.V. ist der 31.10.2024.
Handlungsfeld A - Grundversorgung und Lebensqualität | |
---|---|
Maßnahme A.3 - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung | |
Handlungsfeld C - Tourismus und Naherholung | |
Maßnahme C.1 - Entwicklung landtouristischer Angebote |
Wer kann einen Projektantrag einreichen?
Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, können sein:
- Kommunen
- nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B.rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Die Kleinprojekte werden in Form eines anteiligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80% der Gesamtkosten gewährt.
Der Maximalzuschuss beträgt 16.000 Euro (Projektgesamtkosten 20.000 Euro brutto).
Der Minimalzuschuss beträgt 1.600 Euro (Projektgesamtkosten 2.000 Euro brutto).
Projekte, die rein privaten Interessen dienen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es handelt sich um ein Erstattungsverfahren, d.h. das Vorhaben muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
- Anlage 1 - Projektantrag mit genauer Beschreibung des Vorhabens
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Satzung, Vereinsregisterauszug, etc.) bzw. Eigentumsnachweis (falls zutreffend)
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigenmittel
- Kostenzusammenstellung (mit Mengenangaben)
- Fotos vom Ist-Zustand (falls zutreffend)
- De-minimis-Erklärung (wenn das Vorhaben beihilferelevant ist)
Rechtsgrundlagen
- Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (pdf, 3,7 MB)
- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
- Räumlicher Geltungsbereich für die Richtlinie LEADER für investive Förderung (pdf, 2,4 MB)
Auswahlverfahren und Auswahlkriterium
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage von Anlage 2 - Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets durch das Entscheidungsgremium (EG) der LEADER-Region OHTL für die Förderperiode 2023-2027, welches mit der Genehmigung der LES OHTL durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bestätigt wurde.
Vorhaben, die diese Kriterien und den Inhalt dieses Aufrufes nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt. Vorhaben, die aufgrund des für diesen Aufruf bereitstehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.
Die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums (EG) findet am 10.06.2024 statt.
Die Bewertung der Kleinprojekte wird anhand der Auswahlkriterien durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region OHTL für die Förderperiode 2023-2027 vorgenommen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl aller bewerteten Projekte sowie des zur Verfügung stehenden Budgets wird eine Prioritätenliste erstellt. Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen, die innerhalb des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets liegen, werden vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt. Bei Punktegleichheit entscheidet zunächst die höhere Punktzahl der querschnittsthemenrelevanten Kriterien. Wenn dann weiter Punktegleichheit vorliegt, wird das Projekt mit dem niedrigeren beantragten Zuschuss ausgewählt. Bei weiterer Punktegleichheit wird das Projekt mit den höheren Gesamtkosten bevorzugt, weil davon auszugehen ist, dass der Mehrwert für die Region größer ist.
Mindestkriterien:
Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität. Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter auf der externen Website “Insolvenzbekanntmachungen” eingibt. Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann. Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre.
Kontakt und Information
Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha
Weiterführende Literatur:
- Regionalbudgets im ländlichen Raum, Bundesland Sachsen, Ergebnisse des 4. Aufrufs 2022 (pdf, 6,1 MB)
- Regionalbudgets im ländlichen Raum, Bundesland Sachsen, Ergebnisse des 3. Aufrufs 2021 (pdf, 7,5 MB)
Publizitätsanforderungen:
4. Projektaufruf | 4. projektna namołwa
- Beginn:
- 28.03.2023
- Ende:
- 17.04.2023
Der aktuelle Projektaufruf berücksichtigt folgende Ziele:
- Förderung von Kleinprojekten bis max. 20.000 Euro (brutto)
- Investitionen im ländlichen Raum in der OHTL-Region.
Budgethöhe: 200.000 Euro
RB-Projektanträge sind einzureichen bei:
Regionalmanagement der LEADER-Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Gutsstr. 4 c in 02699 Königswartha
einzureichen bis:
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 17.04.2024 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.
Datum Auswahl: 22.05.2023
Projektumsetzung: bis 15.10.2023
Datum Abrechnung: 31.10.2023 (spätester Abrechnungstermin)
Inhalt des Aufrufes:
Der Projektaufruf umfasst ausschließlich Anträge zur Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro (brutto) nicht übersteigen. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Es werden folgende Maßnahmen gemäß dem GAK-Rahmenplan aufgerufen:
- Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung:
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. - Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.
Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:
- Ankauf von Grundstücken,
- Kauf von Tieren,
- gebrauchte Gegenstände,
- Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
- einzelbetriebliche Beratung,
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
- Personalleistungen.
Hinweis zum Projektaufruf
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 17.04.2023 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 22.05.2023 statt.
Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Dokumente zum Projektaufruf
- Ergebnisse der Auswahl vom 22.05.2023 (pdf, 132 KB)
- Anlage 1 - Projektantrag (pdf, 964 KB)
- Anlage 2 - Bewertungskriterien (pdf, 199 KB)
- 4. Projektaufruf (pdf, 245 KB)
Welche Projekte werden gefördert?
Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5 000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden.
Der Geltungsbereich für die Richtlinie LEADER für investive Förderung definiert die aktuelle Gebietskulisse des Regionalbudgets (pdf, 2,4 MB).
Durchführungszeitraum:
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
Das Kleinprojekt ist bis zum 15.10.2023 durchzuführen. Spätester Abrechnungstermin gegenüber dem OHTL e.V. ist der 31.10.2023.
Handlungsfeld A - Grundversorgung und Lebensqualität | |
---|---|
Maßnahme A.3 - Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung | |
Handlungsfeld C - Tourismus und Naherholung | |
Maßnahme C.1 - Entwicklung landtouristischer Angebote |
Wer kann einen Projektantrag einreichen?
Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, können sein:
- Kommunen
- nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B.rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Die Kleinprojekte werden in Form eines anteiligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80% der Gesamtkosten gewährt.
Der Maximalzuschuss beträgt 16.000 Euro (Projektgesamtkosten 20.000 Euro brutto).
Der Minimalzuschuss beträgt 1.600 Euro (Projektgesamtkosten 2.000 Euro brutto).
Projekte, die rein privaten Interessen dienen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es handelt sich um ein Erstattungsverfahren, d.h. das Vorhaben muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
- Anlage 1 - Projektantrag mit genauer Beschreibung des Vorhabens
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Satzung, Vereinsregisterauszug, etc.) bzw. Eigentumsnachweis (falls zutreffend)
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigenmittel
- Kostenzusammenstellung (mit Mengenangaben)
- Fotos vom Ist-Zustand (falls zutreffend)
- De-minimis-Erklärung (wenn das Vorhaben beihilferelevant ist)
Rechtsgrundlagen
- Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (pdf, 3,7 MB)
- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
- Räumlicher Geltungsbereich für die Richtlinie LEADER für investive Förderung (pdf, 2,4 MB)
Auswahlverfahren und Auswahlkriterium
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage von Anlage 2 - Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets durch das Entscheidungsgremium (EG) der LEADER-Region OHTL für die Förderperiode 2023-2027, welches mit der Genehmigung der LES OHTL durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bestätigt wurde.
Vorhaben, die diese Kriterien und den Inhalt dieses Aufrufes nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt. Vorhaben, die aufgrund des für diesen Aufruf bereitstehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.
Die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums (EG) findet am 22.05.2023 statt.
Die Bewertung der Kleinprojekte wird anhand der Auswahlkriterien durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region OHTL für die Förderperiode 2023-2027 vorgenommen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl aller bewerteten Projekte sowie des zur Verfügung stehenden Budgets wird eine Prioritätenliste erstellt. Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen, die innerhalb des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets liegen, werden vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt. Bei Punktegleichheit entscheidet zunächst die höhere Punktzahl der querschnittsthemenrelevanten Kriterien. Wenn dann weiter Punktegleichheit vorliegt, wird das Projekt mit dem niedrigeren beantragten Zuschuss ausgewählt. Bei weiterer Punktegleichheit wird das Projekt mit den höheren Gesamtkosten bevorzugt, weil davon auszugehen ist, dass der Mehrwert für die Region größer ist.
Mindestkriterien:
Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität. Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter auf der externen Website “Insolvenzbekanntmachungen” eingibt. Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann. Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre.
Kontakt und Information
Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha
Weiterführende Literatur:
- Regionalbudgets im ländlichen Raum, Bundesland Sachsen, Ergebnisse des 4. Aufrufs 2022 (pdf, 6,1 MB)
- Regionalbudgets im ländlichen Raum, Bundesland Sachsen, Ergebnisse des 3. Aufrufs 2021 (pdf, 7,5 MB)
Publizitätsanforderungen:
3. Projektaufruf | 3. projektna namołwa
- Beginn:
- 02.05.2022
- Ende:
- 23.05.2022
Der aktuelle Projektaufruf berücksichtigt folgende Ziele:
- Förderung von Kleinprojekten bis max. 20.000 Euro (brutto)
- Investitionen im ländlichen Raum in der OHTL-Region.
Budgethöhe: 150.000 Euro
RB-Projektanträge sind einzureichen bei:
Regionalmanagement der LEADER-Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Gutsstr. 4 c in 02699 Königswartha
einzureichen bis:
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 23.05.2022 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.
Datum Auswahl: 27.06.2022
Projektumsetzung: bis 15.10.2022
Datum Abrechnung: 31.10.2022 (spätester Abrechnungstermin)
Inhalt des Aufrufes:
Der Projektaufruf umfasst ausschließlich Anträge zur Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro (brutto) nicht übersteigen. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Es werden folgende Maßnahmen gemäß dem GAK-Rahmenplan aufgerufen:
- Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung:
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. - Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.
Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:
- Ankauf von Grundstücken,
- Kauf von Tieren,
- gebrauchte Gegenstände,
- Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
- einzelbetriebliche Beratung,
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
- Personalleistungen.
Hinweis zum Projektaufruf
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 23.05.2022 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 27.06.2022 statt.
Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Dokumente zum Projektaufruf
- Ergebnisse der Auswahl vom 27.06.2022 (pdf, 129 KB)
- Anlage 1 - Projektantrag (pdf, 2 MB)
- Anlage 2 - Bewertungskriterien (pdf, 302 KB)
- 3. Projektaufruf (pdf, 245 KB)
Welche Projekte werden gefördert?
Die eingereichten Projekte müssen mindestens einem der fünf strategischen Ziele der LES der LEADER-Region OHTL zugeordnet werden können:
- Förderung der regionalen Wertschöpfung
- Grundversorgung, Erreichbarkeit und Lebensqualität sichern
- Stärkung von Gemeinschaften
- Kooperation und Zusammenarbeit in einer zweisprachigen Region
- Entwicklung der baulichen und natürlichen Grundlagen
Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5 000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden.
Der Geltungsbereich für die Richtlinie LEADER für investive Förderung definiert die aktuelle Gebietskulisse des Regionalbudgets (pdf, 2,4 MB).
Durchführungszeitraum:
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
Das Kleinprojekt ist bis zum 15.10.2022 durchzuführen. Spätester Abrechnungstermin gegenüber dem OHTL e.V. ist der 31.10.2022.
B - Investitionen in regionale Unternehmen, Grundversorgung und öffentlich zugängliche Einrichtungen | |
---|---|
B.4 Investitionen in öffentlich zugängliche Einrichtungen | |
F - Neubau und Aufwertung öffentlich zugänglicher Plätze und Freiflächen | |
G - Schaffung und Verbesserung öffentlich zugänglicher kleiner touristischer Infrastruktur |
Wer kann einen Projektantrag einreichen?
Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, können sein:
- Kommunen
- nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B.rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)
- Unternehmen
- Privatpersonen
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Die Kleinprojekte werden in Form eines anteiligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80% der Gesamtkosten gewährt.
Der Maximalzuschuss beträgt 16.000 Euro (Projektgesamtkosten 20.000 Euro brutto).
Der Minimalzuschuss beträgt 1.600 Euro (Projektgesamtkosten 2.000 Euro brutto).
Projekte, die rein privaten Interessen dienen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es handelt sich um ein Erstattungsverfahren, d.h. das Vorhaben muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
- Anlage 1 - Projektantrag mit genauer Beschreibung des Vorhabens
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Satzung, Vereinsregisterauszug, etc.) bzw. Eigentumsnachweis (falls zutreffend)
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigenmittel
- Kostenzusammenstellung (mit Mengenangaben)
- Fotos vom Ist-Zustand (falls zutreffend)
- De-minimis-Erklärung (wenn das Vorhaben beihilferelevant ist)
Rechtsgrundlagen
- Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (pdf, 3,7 MB)
- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
- Räumlicher Geltungsbereich für die Richtlinie LEADER für investive Förderung
Auswahlverfahren und Auswahlkriterium
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage von Anlage 2 - Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets durch das Entscheidungsgremium (EG) der LEADER-Region OHTL, welches mit der Genehmigung der LES OHTL durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bestätigt wurde.
Vorhaben, die diese Kriterien und den Inhalt dieses Aufrufes nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt. Vorhaben, die aufgrund des für diesen Aufruf bereitstehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.
Die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums (EG) findet am 27.06.2022 statt.
Die Bewertung der Kleinprojekte wird anhand der Auswahlkriterien durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region OHTL vorgenommen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl aller bewerteten Projekte sowie des zur Verfügung stehenden Budgets wird eine Prioritätenliste erstellt. Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen, die innerhalb des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets liegen, werden vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt. Bei Punktegleichheit entscheidet die Höhe des Zuschusses - das Projekt mit der niedrigeren Zuschusshöhe wird bevorzugt.
Mindestkriterien:
- Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
- Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter auf der externen Website “Insolvenzbekanntmachungen” eingibt.
- Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann.
- Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre.
Kontakt und Information
Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha
Weiterführende Literatur:
- Regionalbudgets im ländlichen Raum, Bundesland Sachsen, Ergebnisse des 4. Aufrufs 2022 (pdf, 6,1 MB)
- Regionalbudgets im ländlichen Raum, Bundesland Sachsen, Ergebnisse des 3. Aufrufs 2021 (pdf, 7,5 MB)
Publizitätsanforderungen:
2. Projektaufruf | 2. projektna namołwa
- Beginn:
- 21.04.2021
- Ende:
- 14.05.2021
Der aktuelle Projektaufruf berücksichtigt folgende Ziele:
- Förderung von Kleinprojekten bis max. 20.000 Euro (brutto)
- Investitionen im ländlichen Raum in der OHTL-Region.
Budgethöhe: 150.000 Euro
RB-Projektanträge sind einzureichen bei:
Regionalmanagement der LEADER-Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Gutsstr. 4 c in 02699 Königswartha
einzureichen bis:
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 14.05.2021 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.
Datum Auswahl: 14.06.2021
Projektumsetzung: bis 15.10.2021
Datum Abrechnung: 31.10.2021 (spätester Abrechnungstermin)
Inhalt des Aufrufes:
Der Projektaufruf umfasst ausschließlich Anträge zur Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro (brutto) nicht übersteigen. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Es werden folgende Maßnahmen gemäß dem GAK-Rahmenplan aufgerufen:
- Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung:
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung. - Maßnahme 4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen.
Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:
- Ankauf von Grundstücken,
- Kauf von Tieren,
- gebrauchte Gegenstände,
- Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
- einzelbetriebliche Beratung,
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
- Personalleistungen.
Hinweis zum Projektaufruf
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 23.05.2022 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 27.06.2022 statt.
Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Dokumente zum Projektaufruf
- 2. Projektaufruf (pdf, 301 KB)
- Ergebnisse der Auswahl vom 14.06.2021 (pdf, 149 KB)
- Anlage 1 - Projektantrag (pdf, 198 KB)
- Anlage 2 - Bewertungskriterien (pdf, 245 KB)
Welche Projekte werden gefördert?
Die eingereichten Projekte müssen mindestens einem der fünf strategischen Ziele der LES der LEADER-Region OHTL zugeordnet werden können:
- Förderung der regionalen Wertschöpfung
- Grundversorgung, Erreichbarkeit und Lebensqualität sichern
- Stärkung von Gemeinschaften
- Kooperation und Zusammenarbeit in einer zweisprachigen Region
- Entwicklung der baulichen und natürlichen Grundlagen
Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5 000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden.
Durchführungszeitraum:
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
Das Kleinprojekt ist bis zum 15.10.2021 durchzuführen. Spätester Abrechnungstermin gegenüber dem OHTL e.V. ist der 31.10.2021.
B - Investitionen in regionale Unternehmen, Grundversorgung und öffentlich zugängliche Einrichtungen | |
---|---|
B.4 Investitionen in öffentlich zugängliche Einrichtungen | |
F - Neubau und Aufwertung öffentlich zugänglicher Plätze und Freiflächen | |
G - Schaffung und Verbesserung öffentlich zugänglicher kleiner touristischer Infrastruktur |
Wer kann einen Projektantrag einreichen?
Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, können sein:
- Kommunen
- nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B.rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)
- Unternehmen
- Privatpersonen
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Die Kleinprojekte werden in Form eines anteiligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80% der Gesamtkosten gewährt.
Der Maximalzuschuss beträgt 16.000 Euro (Projektgesamtkosten 20.000 Euro brutto).
Der Minimalzuschuss beträgt 1.600 Euro (Projektgesamtkosten 2.000 Euro brutto).
Projekte, die rein privaten Interessen dienen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es handelt sich um ein Erstattungsverfahren, d.h. das Vorhaben muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
- Anlage 1 - Projektantrag mit genauer Beschreibung des Vorhabens
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Satzung, Vereinsregisterauszug, etc.) bzw. Eigentumsnachweis (falls zutreffend)
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigenmittel
- Kostenzusammenstellung (mit Mengenangaben)
- Fotos vom Ist-Zustand (falls zutreffend)
- De-minimis-Erklärung (wenn das Vorhaben beihilferelevant ist)
Rechtsgrundlagen
- Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (pdf, 3,7 MB)
- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
- Räumlicher Geltungsbereich für die Richtlinie LEADER für investive Förderung
Auswahlverfahren und Auswahlkriterium
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage von Anlage 2 - Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets durch das Entscheidungsgremium (EG) der LEADER-Region OHTL, welches mit der Genehmigung der LES OHTL durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bestätigt wurde.
Vorhaben, die diese Kriterien und den Inhalt dieses Aufrufes nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt. Vorhaben, die aufgrund des für diesen Aufruf bereitstehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.
Die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums (EG) findet am 14.06.2021 statt.
Die Bewertung der Kleinprojekte wird anhand der Auswahlkriterien durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region OHTL vorgenommen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl aller bewerteten Projekte sowie des zur Verfügung stehenden Budgets wird eine Prioritätenliste erstellt. Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen, die innerhalb des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets liegen, werden vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt. Bei Punktegleichheit entscheidet die Höhe des Zuschusses - das Projekt mit der niedrigeren Zuschusshöhe wird bevorzugt.
Mindestkriterien:
- Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
- Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter auf der externen Website “Insolvenzbekanntmachungen” eingibt.
- Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann.
- Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre.
Kontakt und Information
Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha
Weiterführende Literatur:
- Regionalbudgets im ländlichen Raum, Bundesland Sachsen, Ergebnisse des 4. Aufrufs 2022 (pdf, 6,1 MB)
- Regionalbudgets im ländlichen Raum, Bundesland Sachsen, Ergebnisse des 3. Aufrufs 2021 (pdf, 7,5 MB)
Publizitätsanforderungen:
1. Projektaufruf | 1. projektna namołwa
- Beginn:
- 04.03.2020
- Ende:
- 30.03.2020
Der aktuelle Projektaufruf berücksichtigt folgende Ziele:
- Förderung von Kleinprojekten bis max. 20.000 Euro (brutto)
- Investitionen im ländlichen Raum in der OHTL-Region.
Budgethöhe: 150.000 Euro
RB-Projektanträge sind einzureichen bei:
Regionalmanagement der LEADER-Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft Gutsstr. 4 c in 02699 Königswartha
einzureichen bis:
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 30.03.2020 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.
Datum Auswahl: 11.05.2020
Projektumsetzung: bis 15.10.2020
Datum Abrechnung: 31.10.2020 (spätester Abrechnungstermin)
Inhalt des Aufrufes:
Der Projektaufruf umfasst ausschließlich Anträge zur Förderung von Kleinprojekten. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro (brutto) nicht übersteigen. In einem Aufruf kann pro Objekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist untersagt.
Es werden folgende Maßnahmen gemäß dem GAK-Rahmenplan aufgerufen:
- Maßnahme 4.0 Dorfentwicklung:
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, wie z. B.:
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
- Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungsreinrichtungen - Maßnahme 5.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen:
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen, wie z.B.:
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen
Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieurleistungen
Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:
- Ankauf von Grundstücken,
- Kauf von Tieren,
- gebrauchte Gegenstände,
- Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
- Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten,
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
- Unterhaltung (z.B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z.B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
- einzelbetriebliche Beratung,
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
- Personalleistungen.
Hinweis zum Projektaufruf
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bis zum 23.05.2022 einzureichen. Zusätzlich ist der komplette Antrag mit Anlagen per E-Mail an regional@ohtl.de zu senden.
Die Sitzung des Entscheidungsgremiums findet am 27.06.2022 statt.
Für Beratungen und Qualifizierungen Ihres Projektantrages steht Ihnen das Regionalmanagement gern zur Verfügung.
Dokumente zum Projektaufruf
- Ergebnisse der Auswahl vom 11.05.2020 (pdf, 56 KB)
- Anlage 1 - Projektantrag (pdf, 69 KB)
- Anlage 2 - Bewertungskriterien (pdf, 180 KB)
- 1. Projektaufruf (pdf, 127 KB)
Welche Projekte werden gefördert?
Die eingereichten Projekte müssen mindestens einem der fünf strategischen Ziele der LES der LEADER-Region OHTL zugeordnet werden können:
- Förderung der regionalen Wertschöpfung
- Grundversorgung, Erreichbarkeit und Lebensqualität sichern
- Stärkung von Gemeinschaften
- Kooperation und Zusammenarbeit in einer zweisprachigen Region
- Entwicklung der baulichen und natürlichen Grundlagen
Es können nur Kleinprojekte (investiv und nicht investiv) gefördert werden, welche in Orten und deren Gemarkungen bis 5 000 Einwohner in LEADER-Gebieten umgesetzt werden. Förderfähige Orte im Sinne der Richtlinie LE/2014 sind städtebaulich eigenständige Teile einer Gemeinde, welche in die Liste der förderfähigen Orte aufgenommen wurden.
Durchführungszeitraum:
Gefördert werden können nur Kleinprojekte, mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten.
Das Kleinprojekt ist bis zum 15.10.2020 durchzuführen. Spätester Abrechnungstermin gegenüber dem OHTL e.V. ist der 31.10.2020.
B - Investitionen in regionale Unternehmen, Grundversorgung und öffentlich zugängliche Einrichtungen | |
---|---|
B.4 Investitionen in öffentlich zugängliche Einrichtungen | |
F - Neubau und Aufwertung öffentlich zugänglicher Plätze und Freiflächen | |
G - Schaffung und Verbesserung öffentlich zugänglicher kleiner touristischer Infrastruktur |
Wer kann einen Projektantrag einreichen?
Zuwendungsempfänger, sogenannte Letztempfänger, können sein:
- Kommunen
- nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (Projektträger ohne Gewinnerzielungsabsicht, z.B.rechtsfähige Vereine, Stiftungen und Körperschaften)
In welcher Höhe werden Projekte gefördert?
Die Kleinprojekte werden in Form eines anteiligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80% der Gesamtkosten gewährt.
Der Maximalzuschuss beträgt 16.000 Euro (Projektgesamtkosten 20.000 Euro brutto).
Der Minimalzuschuss beträgt 1.600 Euro (Projektgesamtkosten 2.000 Euro brutto).
Projekte, die rein privaten Interessen dienen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Es handelt sich um ein Erstattungsverfahren, d.h. das Vorhaben muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wie bewerbe ich mich um eine Förderung?
Folgende Unterlagen sind beizubringen:
- Anlage 1 - Projektantrag mit genauer Beschreibung des Vorhabens
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (z.B. Satzung, Vereinsregisterauszug, etc.) bzw. Eigentumsnachweis (falls zutreffend)
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Eigenmittel
- Kostenzusammenstellung (mit Mengenangaben)
- Fotos vom Ist-Zustand (falls zutreffend)
- De-minimis-Erklärung (wenn das Vorhaben beihilferelevant ist)
Rechtsgrundlagen
- Rahmenplan Ländliche Entwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (pdf, 3,7 MB)
- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
- Räumlicher Geltungsbereich für die Richtlinie LEADER für investive Förderung
Auswahlverfahren und Auswahlkriterium
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt auf Grundlage von Anlage 2 - Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets durch das Entscheidungsgremium (EG) der LEADER-Region OHTL, welches mit der Genehmigung der LES OHTL durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bestätigt wurde.
Vorhaben, die diese Kriterien und den Inhalt dieses Aufrufes nicht erfüllen, sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt. Vorhaben, die aufgrund des für diesen Aufruf bereitstehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, werden ebenfalls abgelehnt. Sofern ein weiterer Aufruf erfolgt, können diese Vorhaben erneut eingereicht werden.
Die Auswahlsitzung des Entscheidungsgremiums (EG) findet am 11..05.2020 statt.
Die Bewertung der Kleinprojekte wird anhand der Auswahlkriterien durch das Entscheidungsgremium der LEADER-Region OHTL vorgenommen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl aller bewerteten Projekte sowie des zur Verfügung stehenden Budgets wird eine Prioritätenliste erstellt. Die Projekte mit den höchsten Punktzahlen, die innerhalb des für diesen Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets liegen, werden vom Entscheidungsgremium zur Förderung ausgewählt. Bei Punktegleichheit entscheidet die Höhe des Zuschusses - das Projekt mit der niedrigeren Zuschusshöhe wird bevorzugt.
Mindestkriterien:
- Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
- Es bestehen keine Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des Letztempfängers sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter auf der externen Website “Insolvenzbekanntmachungen” eingibt.
- Es wird eingeschätzt, dass der Letztempfänger das Vorhaben ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann.
- Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre.
Kontakt und Information
Regionalmanagement des LEADER-Gebietes Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft
Telefon: 035931-165 60
E-Mail: regional@ohtl.de, Internet: www.ohtl.de
Gutsstr. 4 c, 02699 Königswartha
Weiterführende Literatur:
- Regionalbudgets im ländlichen Raum, Bundesland Sachsen, Ergebnisse des 4. Aufrufs 2022 8pdf, 6,1 MB)
- Regionalbudgets im ländlichen Raum, Bundesland Sachsen, Ergebnisse des 3. Aufrufs 2021 (pdf, 7,5 MB)
Publizitätsanforderungen: